Zusammenfassung der Rede von Detlef Raphael, Geschäftsführer der Bundes-SGK
Detlef Raphael kritisierte zwar die Länder, sieht sie aber weiterhin als die wichtigsten Ansprechpartner der Kommunen.
Detlef Raphael zitierte zu Beginn Dortmunds Alt-OB und Ehrenvorsitzenden der Bundes- SGK, Günter Samtlebe, wonach die Länder „eigentlich nur das Recht zur Normenkontrolle haben. Alles andere läuft in kommunaler Selbstverwaltung.“ Und formal sei auf dem Wege dahin auch vieles erreicht: Der Bund habe kein Durchgriffsrecht mehr, in allen Ländern gälten Konnexitätsregeln. Doch reichten die Finanzierungsregeln nicht überall für ein auskömmliches Leben der Kommunen. Es gebe riesige strukturelle Unterschiede z.B. zwischen Duisburg und Düsseldorf, und diese Differenzen würden tendenziell noch zunehmen, u.a. wegen steigender Jugendhilfe- und Sozialausgaben auf der einen Seite und stark differierenden Einnahmen auf der anderen Seite. Daher werde es für finanz- und strukturschwache Kommunen immer schwerer, den vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen angemessen nachkommen zu können.
Ein Lichtblick sei, dass unter Federführung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und in enger Kooperation von kommunalen Spitzenverbänden und Bundes- SGK es der SPD-Bundestags - fraktion es gelungen sei, die Gewerbesteuer zu sichern und entsprechend der kommunalen Forderungen weiter zuentwickeln.
Das Verhältnis zum Bund nannte er „befriedigend“, die Regelung zu Unterkunftskosten für ALG-IIEmpfänger sei von den Ländern gekommen, Kritik aus dieser Ecke falle daher auf diese zurück. Sie seien „nicht unsere Interessenwahrer“, so Raphael dezidiert, der Beispiele nannte: Sie gäben Mittel wie bei der Kleinkindbetreuung, aber auch Einsparmittel nicht vollständig weiter, kürzten ihre Zuschüsse, griffen massiv in den kommunalen Finanzausgleich ein (z.B. in Baden-Württemberg) oder änderten die Gemeindeordnung massiv zu Lasten der Kommunalwirtschaft. So gäbe er den Ländern nur ein „ausreichend – bis ungenügend“. Mit diesen „Rabeneltern“ müsse man dringend reden.
Das neue SPD-Grundsatzprogramm sei mit seinen kommunalfreundlichen Aussagen eine Hilfe; nun müsse darum gekämpft werden, dass sich in der Praxis alle daran halten. Zur Föderalismusreform II unterstütze er Vorschläge der Kommunalverbände nach einem Anhörungsrecht bei allen kommunalrelevanten Gesetzesvorhaben. Das Ziel „Schuldengrenze“ sei richtig, ein striktes Verschuldungsverbot könne aber als Investitionsbremse wirken. Raphael erwartet in den nächsten Jahren eine Debatte über die Zuordnung von Aufgaben auf den verschiedenen Ebenen. Er dankte Bernd Scheelen von der AG Kommunalpolitik der SPD-Bundestagsfraktion für die Unterstützung; zuletzt beim Jahressteuergesetz 2008. Heftig widersprach er dem Mainzer Finanzminister Prof. Ingolf Deubel, für den die Kommunen finanziell weniger vom demografischen Wandel betroffen sind. Gerade in den Kommunen stünden die konkreten Herausforderungen an, angefangen von der Sicherstellung der Daseinsvorsorge bis hin zum Umbau der Infrastruktur.
Bei den Debatten um die Verhinderung von Kinderarmut und -verwahrlosung hält er eine Kooperation über Zuständigkeitsgrenzen hinweg für notwendig, wobei zusätzliche Finanzierungserfordernisse nicht alleine zu Lasten der Kommunen gehen dürften. Zwei Punkte müssten im Zentrum aller Überlegungen stehen: Das Kindeswohl und die Frage, wie die unterschiedlichen Fähigkeiten und Qualifikationen der Institutionen besser zur Förderung unserer Kinder eingesetzt werden können? Dabei riet er hier – wie auch auf anderen Politikfeldern – zu einer ressortübergreifenden Politik.
Jedenfalls gälte für alle Politikfelder – von der Arbeitsmarkt- über die Energie- und Verkehrspolitik bis hin zu einem fairen Wettbewerbsrahmen für die Kommunalwirtschaft, so Raphael abschließend: Die wichtigsten Ansprechpartner seien nicht Bund und Europa – das oft als „Bösewicht“ herhalten müsse –, sondern die Länder. Mit ihnen müsse man in einem offenen Dialog um den richtigen Handlungsrahmen für die Kommunen ringen, damit diese für die Bürgerinnen und Bürger die bestmöglichen Dienstleistungen und Infrastrukturen bereitstellen können. Notwendig sei auch eine noch breitere Debatte um die Weiterentwicklung kommunaler Gebietsstrukturen, wozu die Bundes- SGK ein Diskussionspapier vorgelegt habe.