Gesetz soll im Februar kommen

Was sich beim Unterhaltsvorschuss ändert

Carl-Friedrich Höck31. Januar 2017
Mutter mit Kind
90 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter. Sie und ihre Kinder sollen von den neuen Regelungen zum Unterhaltsvorschuss profitieren. (Symbolfoto)
Bund und Länder haben sich bei der geplanten Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende geeinigt – das Gesetz soll im Februar beschlossen werden. Damit kommen auch auf die Kommunen neue Aufgaben zu. Der Kompromiss kommt ihnen zumindest teilweise entgegen.

Eigentlich sollte die Neuregelung schon zum 1. Januar in Kraft treten: Zu diesem Stichtag wollte der Bund die Altersgrenze für Kinder, für die der Staat einen Unterhaltsvorschuss zahlt, von 12 auf 18 Jahre anheben. Der Vorschuss soll Alleinerziehenden helfen, wenn der andere Elternteil mit seinen Unterhaltszahlungen in Rückstand ist. Die Frist war den Kommunen aber zu knapp: „Die Kommunen sehen sich nicht in der Lage, ein Gesetz, das frühestens Mitte Dezember verabschiedet werden kann, zwei Wochen später auszuführen“, stellten Städtetag, Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStgB) im Dezember in einer gemeinsamen Erklärung klar. Die Zahl der Leistungsbezieher würde sich mit einem Schlag verdoppeln. Auch die Länder sahen zusätzliche Kosten auf sich zukommen und stoppten den Gesetzentwurf zunächst.

120.000 Kinder mehr sollen vom Unterhaltsvorschuss profitieren

Mittlerweile haben sich Bund und Länder einigen können – das Gesetz soll noch in der ersten Februarwoche verabschiedet werden. Wie geplant wird die Altersgrenze für Kinder, für die der Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, auf 18 Jahre heraufgesetzt. Die Regelung tritt aber erst am 1. Juli in Kraft. Wie ursprünglich angedacht entfällt auch die bisher geltende Höchstbezugsdauer von 72 Monaten. Nach Angaben des DStGB sollen mehr als 120.000 Kinder von diesen Änderungen profitieren.

Der nun getroffene Kompromiss soll auch den bürokratischen Aufwand verringern. Denn der Unterhaltsvorschuss wird auf Hartz IV-Leistungen angerechnet. Die Kommunalverbände wollten nun verhindern, dass erst das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss bewilligen und auszahlen muss, den das Jobcenter dann ohnehin wieder verrechnet. Nun ist folgende Regelung vorgesehen: Der Vorschuss für 12- bis 18-jährige Kinder wird nur wirksam, wenn das Kind nicht auf Hartz IV-Leistungen angewiesen ist. Neu ist auch, dass Alleinerziehende im Hartz-IV-Bezug ab einem Bruttoeinkommen von monatlich 600 Euro den Unterhaltsvorschuss beantragen können.

Lob und Kritik von Kommunalverbänden

Der Deutsche Städtetag reagierte erfreut auf den Kompromiss. Unnötige Bürokratie werde vermieden, lobt der Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. „Viele Alleinerziehende, die Hartz IV-Leistungen beziehen, sollen ihre Leistungen auch für ihre Kinder vollständig aus einer Hand vom Jobcenter erhalten.“ Der zeitliche Vorlauf bis zum 1. Juli ermögliche den Kommunen, die Umstellung organisatorisch und personell vorzubereiten.

Dagegen kritisiert der Deutsche Landkreistag die Neuregelung als unzureichend. „Für bedürftige Kinder unter zwölf Jahren bleibt es beim doppelten Behördengang“, bemängelt Präsident Reinhard Sager. Und auch für ältere Kinder sei der Aufwand unnötig hoch. „Verdient der Elternteil mehr als 600 Euro, ist wiederum der Unterhaltsvorschuss vorrangig. Das muss von den Jobcentern geprüft werden, sodass neuer Aufwand entsteht.“

Kommunen befürchten Mehrkosten beim Unterhaltsvorschuss

Skeptisch äußern sich die Kommunalverbände auch zur Finanzierung der neuen Leistungen. Der Bund rechnet mit Mehrausgaben von 350 Millionen Euro. Hinzu kommen Verwaltungskosten auf Länder- und kommunaler Ebene. Diese Kosten müssten „komplett von Bund und Ländern übernommen werden“, heißt es in einem Statement des Städte- und Gemeindebundes. Klar ist bisher lediglich, dass der Bund seinen Anteil an den Mehrausgaben von 33,5 auf 40 Prozent erhöht. Den Rest müssen die Länder tragen, die wiederum einen Teil davon den Städten und Gemeinden aufbürden könnten.

Verband: „Meilenstein auf dem Weg zur Bekämpfung der Kinderarmut im Land“

Dass die Reform für Alleinerziehende und ihre Kinder wichtig ist, darin sind sich allerdings alle Beteiligten einig. Die Kinder dürften „nicht die Leidtragenden sein, wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird“, meint etwa die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann. Die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Solveig Schuster bezeichnet die Reform als einen „Meilenstein auf dem Weg zur Bekämpfung der Kinderarmut im Land“, der insbesondere auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zu verdanken sei. „Für die alleinerziehenden Eltern – zu 90 Prozent Mütter – von über einer Million Kindern bedeutet das weniger Sorge und Last bei der Sicherung der Existenz ihrer Kinder“, sagt Schuster.

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