IT und Verwaltung - Anzeigen-Sonderveröffentlichung

Expertise von Außen nutzen

Claus WechselmannSönke E. Schulz11. März 2016
E-Government steuern
Für E-Government-Lösungen werden Fachleute benötigt. Hier lohnt oft auch eine Kooperation mit privaten Partnern.
Wie können kommunale Verwaltungen ihre Aufgaben besser und einfacher erledigen? Kooperationen können dem Thema E-Government neues Leben einhauchen.

Aus technischer Sicht waren die Voraussetzungen für die strategische Nutzung von E-Government nie besser. Der Grad an Standardisierung und Interoperabilität der öffentlichen IT hat einen hohen Stand erreicht. Gleichzeitig werden fachliche Anforderungen innerhalb eines professionellen Anforderungsmanagements in bisher nicht dagewesener Effektivität umgesetzt.

Die Anforderungen sind gestiegen

In der Vergangenheit beschränkte sich E-Government oftmals auf den Bereich des Internetauftritts und einer Reihe von Informationsdiensten. Diese Services führten zu einem enormen Anstieg an Anforderungen und damit Mehraufwendungen bei redaktionellen Aufgaben und der IT-Sicherheit. Mit einem modernen E-Government kann nun die Chance ergriffen werden, eine höhere Wirtschaftlichkeit und nachhaltige Entlastung der Verwaltung zu erreichen. Erfolgreich umgesetzt wurden zum Beispiel schon regelbasierte Systeme im Bereich der Steuern und der E-Legislation, die eine direkte und flexible Adaption von rechtlichen Grundlagen in Fachanwendungen erlauben. Auch gibt es bereits Anwendungen, die die Signaturfunktion des neuen Personalausweises nutzen, sodass ein rechtssicherer Austausch zwischen Verwaltung und Bürger über das Internet möglich wird.

Kooperationen sind eine geeignete Möglichkeit, die zukünftigen Herausforderungen der öffentlichen IT zu bewältigen. Es entstehen zunehmend bundes-, landes- und europarechtliche Anforderungen, deren Erfüllung nur – oder besser – kooperativ gelingen wird. ­E-Government setzt auf ebenenübergreifende, medienbruchfreie Prozesse, die eine kommunalstaatliche Zusammenarbeit erfordern. IT-Projekte lassen sich zudem in der Regel nur unter Rückgriff auf spezifische Fähigkeiten und Kompetenzen sachgerecht durchführen. Diese Expertise lässt sich insbesondere auf Seiten der Kommunen nur bedingt vorhalten.

Dennoch ist es auf organisatorischer Ebene bisher nur partiell gelungen, entsprechende Kooperationsstrukturen zu etablieren. Und dies, obwohl der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in Zeiten knapper Kassen dazu zwingen sollte, die Synergien einer Kooperation zu nutzen – ohne zugleich die Selbstverwaltung zu gefährden. Die Zusammenarbeit bei Standard-Unterstützungsleistungen ist geeignet, den Kommunen ihre (politische) Handlungsfähigkeit zurückzugeben.

Manchmal fehlt das Handwerkszeug

E-Government-Gesetze wie die von Bund und Ländern, aber auch EU-Vorgaben (etwa die Verbindlichkeit der elektronischen Rechnung ab 2018) sind ein Fortschritt, allerdings lösen sie nur einen Teil der Probleme. Denn den betroffenen (kommunalen) Verwaltungen steht nicht durchgehend auch das erforder­liche Handwerkszeug zur Verfügung. Basisdienste sind ein sinnvolles Instrument; sie bedürfen aber neben dem rechtlichen Rahmen einer technisch-­organisatorischen Umsetzung auch ­eines operativen Unterbaus.

Gleiches gilt für die Etablierung von Gremien zur Abstimmung der Kommunen und der Länder im Rahmen der öffentlichen IT (zum Beispiel der IT-­Kooperationsrat aus § 21 EGovG NRW oder der IT-Planungsrat). Diese Gremien sind Ausdruck des die gesamte IT prägenden kooperativen Netzwerkgedankens. Häufig fehlen allerdings operative Strukturen, die helfen, Standards und gemeinsame Anforderungen zu definieren und umzusetzen, die Gesamtentwicklungen im jeweiligen Bundesland im Blick zu behalten oder gemeinsame Anwen-dungen gemeinsam zu beschaffen und zu betreiben.

Potenziale für eine kooperative Zusammenarbeit liegen dort, wo die Verwaltung medienbruchfrei und mit einem hohen Grad an automatischer Datenverarbeitung mit anderen kommuniziert. Briefe und Schriftstücke sollen digital eingehen, die enthaltenden Daten sofort weiterverarbeitet werden. Belege sollen maschinell gelesen werden und entscheidungsrelevante Daten automatisch in die Fachanwendungen übergehen. Der hoheitliche Teil von Verwaltungsprozessen bedarf einer Schärfung, damit die damit einhergehenden zahlreichen Tätigkeiten durch IT weiter optimiert werden können. Die Aufgabenerfüllung als Mittelpunkt des Verwaltungshandelns kann so mithilfe einer kompetenten, öffentlichen IT um die Aspekte Kundenorientierung (bezogen auf die Bürger, Wirtschaft oder andere Verwaltungen) und Effizienz bereichert werden.

 

Weitere Informationen
www.partnerschaften-deutschland.de