Blog Standpunkt Bundes-SGK

Wie mehr ältere Menschen in den Kommunen unterstützt werden können

Norbert Bude13. Dezember 2015
Norbert Bude
Norbert Bude, Vorsitzender Bundes-SGK
Der demografische Wandel hat viele Gesichter, eines davon ist die alternde Gesellschaft.

Der demografische Wandel zeigt sich in vielen Fragen, eine ist die alternde Gesellschaft. Es ist gut und eine Errungenschaft unserer Zivilisation, dass die Lebenserwartung immer weiter steigt. Zugleich nehmen die damit verbundenen Fragen der Unterstützung alter Menschen zu. Was können wir tun, damit ältere Menschen ihren Lebensabend sozial integriert verbringen können? Die meisten wünschen sich dieses in ihrer angestammten Umgebung. Vieles wird dabei von den Familien und der Nachbarschaft geleistet. Diese Arbeit kann durch eine gute kommunale Seniorenarbeit und Pflegedienstangebote unterstützt werden. Den Kommunen kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. Sie sind erster Ansprechpartner für betroffene Menschen und ihre Familien. ­Eine zwischen den Pflegekassen, anderen Leistungsträgern und den Kommunen abgestimmte Beratungsinfrastruktur kann den Rahmen dafür schaffen, dass viele der pflegebedürftigen Menschen auf eine stationäre Versorgung verzichten können. Darüber hinaus geht es auch um ein Wohnumfeld das alternsgerecht und an den Bedürfnissen älterer Menschen ausgerichtet ist.

Rechte von Pflegebedürftigen werden gestärkt

Im Bundestag wurde aktuell das Pflegestärkungsgesetz II beschlossen. Dabei geht es vor allem um die Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Pflegebedürftigkeit bezog sich bisher vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen und wurde deshalb pflegebedürftigen Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen – etwa demenziell Erkrankten – nur zum Teil gerecht. Deshalb ist die Ausweitung des Begriffes auch gut so. Nicht gut ist, dass offen geblieben ist, wie sich diese Veränderung auf die Frage der finanziellen Belastung der verschiedenen Kostenträger unter Berücksichtigung auch der benachbarten Systeme der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege im SGB XII auswirken wird.

Kommunen bei Lasten der alternden Gesellschaft unterstützen

Während in der Begründung zum Gesetzentwurf noch von Entlastungen der Kommunen ausgegangen wird, kommen andere Experten unter Hinzurechnung der Mehraufwendungen in der benachbarten Sozialhilfe zu erheblichen Mehrbelastungen für die Kommunen. Das muss ausgeglichen werden. Wenig enthält das Gesetz indes auch bezüglich der Frage, wie die Kommunen unterstützt werden sollen. Die hierzu gemachten Vorschläge ­einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe fanden keinen Eingang in das Gesetzesvorhaben. Der Bundesgesundheitsminister verweist auf ein weiteres Gesetz, dass noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Dabei muss erreicht werden, dass die Kommunen bei der Schaffung der richtigen Rahmenbedingungen für eine alternde Gesellschaft wirklich unterstützt werden.