Podium 1
„Von Hartz IV zur Grundsicherung für Langzeitarbeitslose – Ein Blick zurück und zwei nach vorn“Die Diskussion drehte sich vor allem um die Zukunft der Betreuung von Langzeitarbeitslo-sen, nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 den Gesetzgeber zur Neuorgani-sation der Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bis zum 31. Dezember 2010 aufgefordert hatte. Das Urteil bezog sich seinerzeit vor allem auf die unzulässige Mischverwaltung in den Arbeitsgemeinschaften (Arge) zwischen den Kommu-nen und der Bundesagentur für Arbeit. Dagegen gilt das Optionsmodell zwar als verfas-sungskonform, wurde aber bei seiner Einführung als „Experimentierklausel“ ebenfalls bis zum 31. Dezember 2010 befristet.
MdB Anton Schaaf von der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion zeigte sich als erster Redner im Podium überzeugt, dass sich im neuen Bundestag nunmehr keine verfassungsändernde Mehrheit für eine Novellierung der Rechtslage ergibt. Fortan liege die Betreuung der Arbeitslosen wieder in der Hand der Kommunen. Vor allem, was die Risiken dieser zu erwartenden Praxis betrifft, meldete er indes Bedenken an.
Dominiert künftig der Bund die Betreuung der Langzeitarbeitslosen?
Dr. Rolf Schmachtenberg, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Sozia-les, wies darauf hin, dass das vom scheidenden Arbeitsminister Olaf Scholz erarbeitete Mo-dell von kooperativen Jobcentern indes nicht so weit entfernt sei von dem, was nun Schwarz-Gelb anstrebe. Er geht davon aus, dass ab Juli 2010 Arbeitsagentur und Kommunen getrennt den Aufgaben nachgehen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind. Damit erwartet er nunmehr eine weitgehend vom Bund dominierte Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Zugleich plädiert er dringend dafür, die Risiken dieses System nicht ausschließlich den Kommunen aufzubürden. Zumindest brauche es nötige Haushaltvoraussetzungen, damit in den Rathäusern Aufgabenumfang und Personalausstattung übereinstimmen. Bis Weihnach-ten, so Schmachtenberg, werde hierfür ein konkretes Eckpunktepapier vorliegen.
Der Mannheimer OB Dr. Peter Kurz nannte dagegen das BVG-Urteil sowie die daraus resul-tierenden Folgen eine „Katastrophe, die man auch nicht schönreden kann“. Eine der größten Sozialstaatsreformen nach dem Krieg werde gerade kaputtgemacht. Immerhin gehe es um das Schicksal von 7 Millionen Betroffenen – doch längst rede dir Politik wieder mal nur noch über Geld. Die Arge in Mannheim, der ein Etat von 150 Millionen Euro zur Verfügung stand, hatte es beispielsweise geschafft, die die Jugendarbeitslosigkeit deutlich zu senken. Doch das sei nur gelungen, weil sich die lokalen Akteure zusammengerauft hätten und halt genaue Vor-Ort-Kenntnis besäßen. Mit zentralen Bundesvorgaben wäre das nicht zu bewerkstelligen gewesen. Und auch im benachbarten Landkreis, der das Optionsmodell gewählt hatte, habe es doppelt so viele Klagen gegen Bescheide gegeben wie bei der Arge in Mannheim.
Rechtliche Grundlage war nicht tragfähig genug
Der niedersächsische Landkreis Peine hatte von vornherein optiert. Im Nachhinein bezeich-net Landrat Franz Einhaus die rechtlichen Grundlagen hierfür nicht tragfähig genug. Er sei zudem immer wieder einer starken Misstrauenskultur zwischen Bund, Land und Kommunen begegnet. Er hält das Optionsmodell für Kommunen dann für sinnvoll, wenn diese nicht nur den Verwaltungsakt übertragen sondern auch kreative Freiräume eingeräumt bekommen, mit denen sie ihrer eigenen Interessenlage gerecht werden können. Er plädiert für eine Bun-desgesetzgebung, die die Interesse der Betroffenen vor Ort adäquat berücksichtigt und den lokalen Akteuren ausreichend Spielräume gewährt.
Auf die Frage von Moderator Detlef Raphael, Geschäftsführer der Bundes-SGK, ob man ü-berhaupt noch Chancen sehe, die Jobcenter zu retten, gab sich Anton Schaaf skeptisch. Schwarz-Gelb werde das kaum übernehmen. Er erwartet auf absehbare Zeit keine Annähe-rung zwischen der SPD und der neuen Bundesregierung in dieser Frage, weil ja die FDP die Arbeitsmarktpolitik noch deutlich stärker privatisieren wolle.
So viel freiwillige Kooperation wie möglich
Von Raphael danach befragt, wie konsequent künftig die Trennung zwischen Bundesagentur und Kommunen sein werde, sagte Rolf Schmachtenberg, er erwarte, dass die BA so viel Kooperation wie möglich anbieten werde – jedoch auf freiwilliger Basis. Das stärke indes auch die Stellung der Kommunen, weil sie fortan selbst entscheiden könnten, ob sie diese Kooperationsofferten annehmen oder nicht. Formal werde es ansonsten aber für die Leis-tungsempfänger zwei Bescheide geben, je einen von der Kommune und der BA.
Skeptischer gibt sich diesbezüglich Peter Kurz. Er fürchtet, dass die Augenhöhe, auf der sich bisher kommunale und Bundesebene begegneten, verloren gehen werde. Beide Seiten hät-ten sich konstruktiv zusammengerauft, nun gehe man wieder getrennter Wege. Unter den 350 Mitarbeitern in der Arge Mannheim – darunter 200 städtische Beschäftigte – herrsche mit Blick auf die Zukunft eher Ernüchterung. Viele Kollegen stellten bereits Versetzungsan-träge, weil man sich fortan nicht wieder in neue Strukturen einarbeiten wolle, auch weil sich die bisherigen bewährt hätten.
Nicht nur Verwaltungsaufgaben für die Kommunen
Schmachtenberg sieht jedoch auch positive Signale nach vorn. Die alte Bundesregierung sei sich beispielsweise nie sicher gewesen, wie sie mit den Defiziten der BA verfährt. Das neue Kabinett habe hier schnell klare Ansagen getroffen, wie man die Fehlbeträge ausgleichen werde, ohne die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu erhöhen.
Mit Blick auf die kommende Praxis speziell bei der Wohngeldausreichung warb Anton Schaaf dafür, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen so zu handhaben, dass die Kommunen nicht nur reine Verwaltungsaufgaben übertragen bekommen. Sondern angesichts zu erwartender höherer Arbeitslosigkeit müssten sie erst recht handlungsfähig bleiben. Dazu müsse die BA, wo nötig, auch die Gelder für sie aufstocken. Die Kommunen aber ganz von Kosten zu be-freien, bedeute auch, sie von mehr Einfluss zu befreien.
Auch Franz Einhaus sieht vorerst noch eine Reihe Fragezeichen für die Kommunen bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Auf sie komme jetzt etwas zu, was sie in ihrer ganzen Konsequenz noch nicht absehen könnten. Die künftigen Verantwortlichkeiten und die dafür vorhandenen Steuerungsinstrumente passten vorerst noch nicht zusammen.