„Im bundesweiten Vergleich hat Hamburg die besten Regelungen, was Bürgerbegehren und -entscheide angeht“, betont Michael Efler, Vorstandssprecher des Mehr Demokratie-Bundesverbands. „Dass durch den Kompromiss mit den Bürgerschaftsfraktionen die direkte Demokratie in Hamburg jetzt noch bürgerfreundlicher gestaltet werden soll, freut uns sehr.“
Im Volksentscheids-Ranking des Vereins nimmt Hamburg den ersten Platz ein.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Unterstützerunterschriften nachgereicht werden können und die Auszählung der Stimmen öffentlich stattfindet. Zudem sollen Initiativen auch bei Zulässigkeitsentscheidungen des Senats Klage erheben können. Was Finanzierung und Spenden angeht, sollen sich Bürgerinitiativen künftig an den Transparenzregeln für die Landesebene orientieren.
1998 wurde mit einem Volksentscheid die Möglichkeit eingeführt, über Bürgerbegehren und -entscheide die Kommunalpolitik mitzugestalten. Bisher fanden laut „Mehr Demokratie“ 79 Bürgerbegehren und zehn Bürgerentscheide in der Hansestadt statt.