Trauriges Ende eines notwendigen Gesetzes – oder: Wie die Union die Wirtschaft auf Kosten der Umwelt rettet
Die CSU killt das UmweltgesetzbuchZiel war es, das zersplitterte Umweltrecht in einem übersichtlichen und gut praxistauglichen Buch zusammenzufassen und die verschiedenen Länderregelungen bundesweit zu vereinheitlichen. Die Möglichkeit dazu ergab sich durch die Föderalismusreform im Jahre 2006. Durch die Zusammenlegung der wasser- und immissionsschutzrechtlichen Regelungen in einer integrierten Vorhabengenehmigung (iVG) wäre es zu wesentlichen Erleichterungen bei der Genehmigung von Anlagen gekommen. Die Wirtschaft hätte nach Berechnungen des Normenkontrollrats Bürokratiekosten in Höhe von 27,2 Millionen Euro einsparen können.
Warum kam es nicht dazu? Bereits im November 2007 lag der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums vor, im Juni 2008 fanden mehrtägige Länder- und Verbändeanhörungen statt. Darüber hinaus gab es zahlreiche Workshops zum Umweltgesetzbuch (UGB) und praxisnahe Planspiele zur iVG, die Effizienzgewinne belegten. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und sein Ministerium haben diesen Abstimmungsprozess stets moderiert, Anregungen aufgenommen, Kompromisslösungen mit Verbänden, Ländern und Ressorts gefunden. Auch Unmengen von Änderungsanträgen der CSU-Ressorts wurden noch einmal eingearbeitet, so dass schließlich im November 2008 alle Ministerien die iVG unterstützen. Auch 15 Bundesländer – außer Bayern – unterstützten den Entwurf.
Die CDU bockte, die CSU blockte, die Kanzlerin schwieg
Anfang Dezember 2008 forderte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erneut fast 30 Änderungen, von denen das Umweltministerium die meisten übernahm – zum Teil mit großen Bedenken. Mitte Dezember 2008 legte die Union noch einmal mit weiteren Änderungsanträgen nach, die sich gegen die Substanz des UGB – die iVG – wendeten. Hier stand das Bedienen der Interessen der Industrie- und Landwirtschaftsverbände – auf Kosten der Umwelt – im Vordergrund. Auch bestehende Umweltstandards beim Natur- und Gewässerschutz sollten nach Ansicht der CSU weit abgesenkt werden.
Die Kanzlerin sah diesem Treiben tatenlos zu. Dass sie jetzt das Scheitern der iVG und den Bruch des Koalitionsvertrags lediglich zur Kenntnis genommen hat, spricht Bände. Sie hat als „Klimakanzlerin“ versagt. Dies wiegt umso schwerer, als sie als frühere Umweltministerin dieses Projekt maßgeblich gefördert hat. Hätte sie von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht und Durchsetzungskraft gezeigt, hätte eines der größten Vorhaben der Koalition vielleicht noch realisiert werden können.
Was ist geblieben? Ein Kompromiss, der kleinste gemeinsame Nenner? Die Novellierung des Wasserschutz- und Naturschutzrechts ist dringend geboten. Ansonsten könnten die Länder ab 2010 von den Rahmenvorgaben des Bundes abweichen und die Folge wäre ein Flickenteppich von bis zu 16 Landesgesetzen. Im Wasser- und Strahlenschutzrecht müssen zudem dringend EU-Richtlinien umgesetzt werden. Die Einzelgesetze werden nun eingebracht. Man darf gespannt sein, ob die CDU/CSU- Fraktion neue Hürden aufbaut oder zumindest diese Teilbereiche konstruktiv begleitet. Der große Wurf sind die Einzelgesetze nicht, denn gerade die von Bayern blockierte iVG hätte besonders den Mittelstand entlastet. Allerdings wären die ersten Einzelgesetze eine gute Grundlage, nach der Bundestagswahl am 27. September 2009 schnell die Vorarbeiten des Umweltministeriums zu nutzen, um das UGB dann vollständig zu verabschieden – frei nach dem Motto: „Was lange währt, wird endlich gut.“
Matthias Miersch, MdB, ist Nachhaltigkeitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion