Forum 5
Direkte Demokratie und KommunalpolitikAuf dem Podium sind vor allem Pro-Themen zu vernehmen, untermauert durch eine von Volker Mittendorf vorgelegte wissenschaftliche Analyse, der bei der Forschungsstelle der Uni Wuppertal tätig ist. Eher kritische Stimmen ertönen hingegen aus dem Publikum.
Ob der Bürgerentscheid zu „Mediaspree“, der weitreichenden Umgestaltung eines Quartiers im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, oder zur Regelung von Streitigkeiten um Projekte zur Parkraumbewirtschaftung: Im Kern bewertet Barthel die Erfahrungen mit Bürgerentscheiden positiv, die in Berlin erst 2005 am Schluss des bundesdeutschen Geleitzugs eingeführt wurden. Solche Abstimmungen würden die Sensibilität der Politik für gesellschaftliche Anliegen erhöhen, Bürgerinitiativen und Interessengruppen fänden bereits im Vorfeld von solchen Urnengängen mehr Aufmerksamkeit. Barthel verwies auf ein Beispiel aus jüngerer Zeit: In Berlin wird die Personalausstattung von Kindertagesstätten verbessert, weil der Senat nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren mit dessen Initiatoren einen Kompromiss aushandelte und so eine Bürgerabstimmung vermied.
positive Wirkung auch bei Misserfolg
Aus Köln berichtet Martin Börschel, der dortige SPD-Fraktionsvorsitzende, dass Bürgerbegehren auch dann „eine politische Wirkung entfalten“, wenn sie letztlich als unzulässig abgelehnt werden und deshalb ein Bürgerentscheid als zweiter Schritt nicht stattfindet. Abgewiesen wurde in den Domstadt etwa eine Initiative, die sich gegen den Bau einer Müllverbrennungsanlage richtete, was aber gleichwohl bei den folgenden Kommunalwahlen zu Lasten der SPD ging. Einen politischen Preis bezahlen mussten andererseits CDU und FDP für das ebenfalls von den Behörden nicht akzeptierte Bürgerbegehren gegen die Privatisierung kommunaler Wohnungen. Nach Auffassung Börschels reicht das mittlerweile in Köln eingeführte Projekt Bürgerhaushalt über die Instrumente Bürgerbegehren und Bürgerentscheid hinaus, weil die Politik auf diese Weise umfassender auf Anliegen der Bevölkerung reagieren könne.
Für Hoffmann sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ein Beleg für das Versagen der Parteien, die in solchen Fällen städtische Probleme nicht wahrgenommen hätten. Der Darmstädter Oberbürgermeister äußert die Sorge, dass solche direkten Mitbestimmungsszenarien zu einer Stärkung von Partikularinteressen auf Kosten des Gemeinwohls führen können. Am Ende solcher Auseinandersetzungen steige letztlich die Zahl der Unzufriedenen, was dann in die Gründung von immer mehr Wählergruppen münde. Hoffmann meint zudem, dass in Initiativen, die hinter Bürgerbegehren stehen, oft „schwierige Personen“ versammelt seien, denen es vor allem darum gehe, „Ärger“ zu verursachen.
Räte als "wichtigste Bürgerbewegung"
Die Rolle der gewählten Räte als „wichtigste Bürgerbewegung“ betont Herbert Schmalstieg. Die letzte Entscheidung in der Kommunalpolitik müsse bei den gewählten Gremien liegen, so der frühere Hannoveraner Rathauschef. Schmalstieg ruft die SPD in den Kommunen auf, „besonders jene Bevölkerungsgruppen mitzunehmen, die abseits der Politik stehen“, etwa sozial Benachteiligte.
Auf die Gefahr der Einflussnahme des „großen Gelds“ bei Bürgerbeteiligungen macht ein Kongressbesucher aus Berlin aufmerksam. Er erinnert an den letztlich gescheiterten Bürgerentscheid gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof: Hinter dieser Initiativen hätten auch die CDU und Unternehmen gestanden, die ein „gewaltiges Budget“ mobilisiert hätten.
Unterschiede zwischen Stadt und Land
In seiner wissenschaftlichen Analyse kommt Mittendorf zu einem überwiegend positiven Urteil über die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Seit den neunziger Jahren seien bundesweit immerhin 5500 Bürgerbegehren gestartet worden, die zu 3100 Bürgerentscheiden geführt hätten. Allerdings erkennt der Wuppertaler Politologe einen großen Unterschied zwischen Stadt und Land: Während in Großstädten solche Urnengänge schon fast die Regel seien, seien solche Abstimmung in kleineren Gemeinden eher selten anzutreffen. Anfangs sei es meist um Verkehrsprojekte gegangen, in jüngerer Zeit drehe sich der Streit meist um Versorgungseinrichtungen wie Stadtwerke oder um Infrastrukturmaßnahmen wie Schulen. Mitteldorf verweist auf den Unmut und den Frust, der oft entstehe, weil Bürgerbegehren zu finanzwirksamen Themen in der Regel abgelehnt würden.
Für den Wissenschaftler markieren direkte Beteiligungsformen ein demokratisches Plus: „Bürgerbegehren stehen auf der öffentlichen Tagesordnung und setzen Anreize für eine breite öffentliche Meinungsbildung.“ Die Bewohner würden aktiviert, Parteien und Wählergemeinschaften eröffne sich die Möglichkeit, engagierte Bürger für sich zu gewinnen. Im Gefolge von Auseinandersetzungen um Bürgerentscheide erhöhe sich auch regelmäßig die Zahl der Besucher von Parteiveranstaltungen.
Quorum als Klippe
Als negativer Aspekt kann sich nach Meinung Mittendorfs das Zustimmungsquorum entpuppen, das den Erfolg eines Urnengangs an eine Mindestbeteiligung knüpft, meist müssen 25 bis 30 Prozent der Bürger ihre Stimme abgeben. Das könne zu „Abstimmungsboykotten“ führen, weil die Gegner einer Entscheidungsvorlage in der Erwartung zu Hause bleiben, dass die nötige Stimmenzahl nicht erreicht wird.
Feststellen lässt sich aus Sicht Mittendorfs, dass vor allem jene Bürgerbegehren erfolgversprechend seien, „die von breiteren Bündnissen getragen werden – eine Chance für eine Intensivierung der „zivilgesellschaftlichen Vernetzung“.
Die Analysen der Wuppertaler Forschungsstelle förderten im Übrigen die Erkenntnis ans Tageslicht, dass sich die Bürger meist gegen Privatisierungen entscheiden, wenn der Verkauf öffentlicher Infrastruktureinrichtungen oder etwa ein Cross-Border-Leasing-Modell zu Abstimmung stehen – Stoff auch für andere Foren des Kongresses.