Für mich heißt dies zweierlei. 1.: Es gibt keinen Anlass, das System oder seine Organisation von Grund auf in Frage zu stellen. 2.: Alle Beteiligten sind aufgerufen, die Voraussetzungen zu schaffen, dass bisher erfolgreiche Arbeit fortgeführt werden kann. Für die Praxis sollte sich nur so viel ändern wie unbedingt nötig. Wenn die Kooperation von Kommunen und Arbeitsagenturen im Grundsatz gut ist, die Verfassung ihr aber einen zu engen Rahmen setzt, liegt es nahe, diesen zu erweitern, also die Verfassung zu ändern. Doch würde damit der Verwaltungsaufbau in der Bundesrepublik klar verändert. Im Gegensatz zum Anliegen der Föderalismuskommission würde die Mischverwaltung verstärkt. Daher ließ sich die dazu notwendige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat zu Beginn des Jahres nicht erkennen. Deswegen haben BA-Chef Frank-Jürgen Weise und ich das Modell „Kooperatives Jobcenter“ vorgeschlagen.
Am 14. Juli 2008 haben sich die Arbeits- und Sozialminister aller Bundesländer darauf verständigt, dass sie eine Verfassungsänderung befürworten, die die Kooperation von Kommunen und Arbeitsagenturen absichert und den Bestand der Optionskommunen gewährleistet, aber nicht ausdrücklich erweitert. Nach diesem überraschend deutlichen Votum zum Erhalt des Status quo ist klar geworden, dass es die Chance gibt, die verfassungsrechtliche Absicherung der Argen politisch umzusetzen, ohne grundlegende Änderungen im System vorzunehmen. Eine Verfassungsänderung bedeutet zwar Kraftaufwand für die Politik. Sie verbraucht aber nicht unnötig die Energie der Praktiker vor Ort.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat den Länderbeschluss begrüßt und Eckpunkte vorgelegt: Die Zusammenarbeit der Kommunen und Arbeitsagenturen wird rechtlich sichergestellt. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Qualität der Arbeit zu verbessern. Zudem werden die jetzigen 69 Optionskommunen auf Dauer gesichert.
Für die Argen sind zwei Wege vorstellbar. Entweder: Man verschafft den ihnen (wir wollen sie künftig Zentren für Arbeit und Grundsicherung – ZAG – nennen) eigenes Personal. Dann muss man aber rd. 370 neue, zum Teil sehr kleine Behörden gründen und die Frage beantworten, wie der Bund seine Fach- und Rechtsaufsicht ausüben kann und wie Selbständigkeit und Bundesaufsicht in ein vertretbares Verhältnis gebracht werden. Oder: Man behält die Struktur der Argen bei. Das Personal kommt weiter von BA und Kommunen und man stärkt die Verantwortung der Geschäftsführer.
Beide Wege haben Vor- und Nachteile. Da wir den Organisations- und Umstellungsaufwand möglichst gering halten wollen, haben sich die zuständigen Bundesministerien des Innern, der Finanzen und der Justiz, das Bundeskanzleramt und wir uns gegen zwingende Behördenneugründungen entschieden und schlagen eine Weiterentwicklung der Argen-Struktur vor.
Einzelheiten werden noch abzustimmen sein. So verlangen die Länder stärkeren Einfluss auf die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Über Mitwirkung kann man reden. Klar muss aber sein: In den Steuerungsmöglichkeiten muss sich Finanzierungsverantwortung klar abbilden. Und: Finanziers sind die Kommunen und – zu fast 80 Prozent – der Bund.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass der Vorschlag nicht alle offenen Fragen auf einmal löst. So enthalten unsere Eckpunkte z.B. nichts zur Weiterentwicklung der IT und zum Thema befristetes Personal. Hierzu haben wir auf Initiative von Olaf Scholz im Koalitionsausschuss am 5. Oktober wichtige Verabredungen getroffen: Zur besseren Vermittlung können 2009 bei den Argen 1 900 Mitarbeiter neu eingestellt werden. Um den Personalkörper zu stabilisieren und den Befristungsanteil auf zehn Prozent zu senken, werden nächstes Jahr 3 300 befristete in Dauerstellen umgewandelt. 2010 und 2011 kommen noch einmal je 3 200 hinzu. Die isgesamt dann 9 700 Stellen werden ein wichtiger Beitrag zur Qualitätsverbesserung sein. Andere Fragen können nur dauerhaft gelöst werden, wenn wir Klarheit beim Organisationsthema haben.
Es liegt noch viel Arbeit vor uns. Wenn alle in Bund, Ländern und Kommunen im Interesse der Sache an einem Strang ziehen, erhalten wir zukunftsweisende Lösungen. Der Einsatz lohnt sich!
Detlef Scheele
Detlef Scheele ist Staatssekretär im BMAS, über Heike Helfer, Pressestelle BMAS, T.: (030) 18527-2834