Interdisziplinäre Frühförderung behinderter Kinder im Kreis Steinfurt
Frühe Hilfe aus einer HandIm Kreis Steinfurt erhalten Eltern seit 1. Oktober Frühförderleistungen aus einer Hand. Der Kreis hat als einer der ersten in Westfalen-Lippe das Konzept der interdisziplinären Frühförderung umgesetzt. Es umfasst alle nötigen Hilfen, um bei Kindern bis zur Ein-schulung, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, drohende oder eingetretene Behinderung möglichst früh zu erkennen und durch gezielte Förder- und Behandlungs-maßnahmen auszugleichen oder zu mildern.
Hochwertige heilpädagogische Frühförderung gibt es im Kreis Steinfurt seit vielen Jah-ren flächendeckend. Sie wird gut angenommen, die Zahl der geförderten Kinder steigt stetig: So wurden im Jahr 2001 529 Kinder gefördert (Kosten: 1 149 028 Euro), für 2008 werden 950 Kinder und Ausgaben von rd. 1,9 Millionen Euro geschätzt. Ursachen für den Anstieg sind das gewachsene Bewusstsein der Eltern für die Möglichkeiten präven-tiver Förderung, eine Entstigmatisierung des Hilfebedarfs und der medizinische Fort-schritt, der mehr Frühgeburten - mit Entwicklungsverzögerungen – überleben lässt.
Der Weg zur interdisziplinären Frühförderung
Im Jahr 2003 trat die Verordnung zur Früherkennung und -förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Kraft. Sie enthält Regelungen zur Abgrenzung der interdisziplinären Frühförderstellen und sozialpädiatrischen Zentren, zur Übernahme und Teilung der Kosten zwischen den Rehabilitationsträgern sowie zu den Entgelten. Nach-dem im April 2005 das Land eine Rahmenempfehlung zur interdisziplinären Frühförde-rung beschlossen hatte, nahm der Kreis Steinfurt mit Anbietern der Frühförderung Kon-takt auf. Er verhandelte mit den Krankenkassenverbänden Westfalen-Lippe und drei Anbietern von Frühförderleistungen, dem Caritasverband Rheine, dem DRK Kreis Teck-lenburger Land e.V. und dem Tectum Caritasverband Steinfurt, drei Jahre lang.
Zunächst bemühten sich der Kreis Steinfurt und die Frühförderstellen um eine einheitli-che Linie. Dem Kreis ging es um das Wohl des Kindes, aber auch um die Kostenent-wicklung. Wichtiges Thema war die Steuerung des Zugangs in die interdisziplinäre Früh-förderung. Letztlich einigte man sich darauf, dass die medizinische Eingangsdiagnostik und die Beteiligung an der Verlaufsdiagnostik durch das Gesundheitsamt erfolgt.
Im zweiten Schritt wurden die Krankenkassenverbände mit in die Verhandlungen einbe-zogen. Diskutiert wurden z.B. die Personal- und Sachstandards in den Frühförderstellen, die Zahl und Dauer der Fördereinheiten, die Intensität der Diagnostik und die Kostentei-lung zwischen Sozialhilfeträger und Krankenkassen. Im Herbst 2008 stimmten die politi-schen Gremien des Kreises Steinfurt einstimmig der interdisziplinären Frühförderung zu.
Warum Komplexleistung?
Der Gesetzgeber hat den Begriff eingeführt. Gemäß §§ 55, 56 SGB IX sollen heilpäda-gogische Leistungen in Verbindung mit medizinisch-therapeutischen Leistungen zur Früherkennung und -förderung als Komplexleistung erbracht werden. Interdisziplinäre Frühförderstellen sollen ein integriertes System pädagogischer, psychologischer, sozia-ler und medizinischer Hilfen anbieten, die interdisziplinär abzustimmen sind.
Die Förderung kann als Hausbesuch oder in der Einrichtung durchgeführt werden, mit einem Kind oder in einer Gruppe. Es soll mit den Eltern zusammengearbeitet werden, sie sollen über Förder- und Behandlungsschwerpunkte und die Entwicklung des Kindes informiert werden. Thema sind auch Verhaltens- und Beziehungsfragen.
Sinnvoll ist die Vernetzung der Angebote, weil viele behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder vielfältigen Hilfebedarf haben. Dieser liegt z.B. vor, wenn eine Sprach-behinderung und eine Bewegungsstörung gegeben ist und das Kind zudem soziale Entwicklungsverzögerungen aufweist. Dann reichen heilpädagogische Hilfen nicht aus, und es sind eine logopädische Behandlung und eine Bewegungstherapie als medizi-nisch-therapeutische Leistung (Ergotherapie) notwendig. Während die heilpädagogi-schen Leistungen vom Kreis Steinfurt übernommen wurden, mussten Logopädie und Ergotherapie über ein kompliziertes Verfahren von den Praxen abgerechnet werden. Das bedeutete: unterschiedliche Antragswege, Zulassungsverfahren, Kostenabrech-nungen, doppelte Untersuchungen für die Kinder. Jetzt gibt es alles aus einer Hand.
Die Komplexleistung ist auch eine fachliche Bereicherung, sind Maria Schwering und Kreisdirektor Dr. Wolfgang Ballke überzeugt. Die interdisziplinäre Frühförderung erlaube besseren Überblick über den Bedarf eines Kindes, meint Maria Schwering. So werde ganzheitliche Förderung einfacher, die jeweiligen Therapeuten, Krankengymnasten, Pä-dagogen und Psychologen tauschen sich über die Entwicklung des Kindes aus.
Bewilligung der Komplexleistung
Eltern, die sich um die Entwicklung ihres Kindes sorgen, wenden sich an den Kinder- oder Hausarzt. Rät der zu einer Frühförderung als Komplexleistung, stellt er eine Ver-ordnung über interdisziplinäre Diagnostik aus. Die Familie hat dann ein Erstgespräch mit dem Leiter einer Frühförderstelle. Dabei wird auch eine Entwicklungsdiagnostik erstellt.
Dann untersucht ein Amtskinderarzt das Kind. Im Gespräch mit der Familie sind z.B. Vorerkrankungen Thema. Der Arzt schätzt u.a. den Entwicklungsstand des Kindes ein und bewertet die Untersuchungsergebnisse. Er oder sie ist Teil des Teams der interdis-ziplinären Frühförderung und damit beteiligt an Planung der Diagnostik und Erstellung eines Förder- und Behandlungsplans (FuB). Zum Team gehören auch Pädagogen und u.U. medizinische Fachkräfte wie Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten. Die Mit-glieder sprechen mit den Eltern über das Ergebnis der Diagnostik und, wenn die Kom-plexleistung für notwendig erachtet wird, über den FuB. Dieser wird dann mit einem An-trag an den Kostenträger geschickt.
Die Verteilung der Kosten
Der im Finanzsystem vorgegebene Unterschied in der Kostenträgerschaft zwischen So-zialhilfeträger und Krankenkassen bleibt bestehen. Doch davon sollen die Betroffenen nichts merken, und die fachliche Leistung darf darunter nicht leiden. Die Entwicklung der Fallzahlen und der Kosten bleibt abzuwarten. „Die Einführung der interdisziplinären Frühförderung wird nicht zu einer zusätzlichen Steigerung führen“, hofft Kreisdirektor Dr. Ballke. Wie jede Neuerung werde die Entwicklung der Komplexleistung verfolgt: „Nach einiger Zeit ziehen wir eine Zwischenbilanz und passen das Konzept entsprechend an.“
Sabrina Veer ist Mitglied der Stabsstelle beim Landrat des Kreises Steinfurt.
Kontakt:
sabrina.veer@kreis-steinfurt.de
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