Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II in kommunaler Verantwortung
Kommunen von Grundsicherung im Alter entlastetHaben sich zehn Wochen harte Verhandlungen für die Kommunen gelohnt? Die übereinstimmende Antwort von Bundes-SGK und Kommunalen Spitzenverbänden lautet: Ja! Der Erfolg konnte auch deshalb erzielt werden, weil es während des Verhandlungsprozesses eine enge Abstimmung zwischen Bundes-SGK und Kommunalen Spitzenverbänden mit den Verhandlungsführern der SPD und auch der Grünen gegeben hat – auch wenn die Wege zum Erfolg in der kommunalen Familie manchmal unterschiedlich bewertet wurden.
Ein kurzer Rückblick: Seit Sommer 2010 wollte Bundesarbeitsministerin von der Leyen über eine Chipkarte Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche im SGB II-Bezug herstellen. Kommunen, Sozialverbände und sogar die Bundesagentur für Arbeit (BA) befürchteten bei einer Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Verantwortung der BA Doppelstrukturen und hohen bürokratischen Aufwand.
Anfang November 2010 unterbreitete Bundesfinanzminister Schäuble angesichts der aussichtslosen Verhandlungen in der Gemeindefinanzkommission zum Ersatz der Gewerbesteuer den Kommunalen Spitzenverbänden das Angebot: Der Bund übernimmt schrittweise die Grundsicherung im Alter und die Kommunen stimmen der Einführung eines Zuschlags- oder Hebesatzrechtes bei der Einkommensteuer zu; bei der Gewerbesteuer bleibt alles so, wie es ist. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU/FDP sahen dies jedoch anders und wollten doch die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer in Frage stellen.
Die Bundes-SGK und die SPD hielten dagegen: Entlastung der Kommunen von der Grundsicherung im Alter ohne Bedingungen und Weiterentwicklung der Gewerbesteuer. Dies forderten auch die kommunalen Spitzenverbände. Zudem waren sich die Kommunen darin einig, das Bildungs- und Teilhabepaket übernehmen zu wollen, wenn die Finanzierung stimmt.
Großer Erfolg für die Kommunen!
Die Kommunen werden in drei Stufen (2012 zu 45 Prozent, 2013 zu 75 Prozent, ab 2014 zu 100 Prozent) vollständig von den Kosten der Grundsicherung im Alter ohne Vorbedingungen entlastet; dies bedeutet Entlastungen in 2012 von rund 1,2 Milliarden Euro, in 2013 von rund 2,7 Milliarden Euro und ab 2014 von rund vier Milliarden Euro jährlich mit steigender Tendenz. Dies entspricht der Forderung der Bundes-SGK und der Kommunalen Spitzenverbände, wofür sich die SPD in der Gemeindefinanzkommission und im Vermittlungsverfahren mit großem Nachdruck eingesetzt hatte. Somit kann die Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund in der Gemeindefinanzkommission auch nicht mehr dazu verwendet werden, von den Kommunen eine Zustimmung zu Eingriffen in die Gewerbesteuer oder zu einem Zuschlagsrecht bei der Einkommensteuer zu erzwingen.
Die SPD konnte zudem erreichen, dass das Bildungs- und Teilhabepaket an die Kommunen übertragen wird, wie dies auch von den Kommunalen Spitzenverbänden in Verbindung mit einer auskömmlichen Finanzierung gefordert worden war. Damit können die Kommunen ihre vielfältigen kommunalen Teilhabemaßnahmen sichern und ausbauen. Auch konnte die SPD erreichen, dass Kinder von Geringverdienern, die Wohngeld und den Kinderzuschlag beziehen, ebenfalls diese Leistungen in Anspruch nehmen können.
Erst nach zähem Ringen im Vermittlungsausschuss, in dem das Bundesarbeitsministerium einen sachgerechten Vorschlag zur Ist-Kosten-Abrechnung des Bildungs- und Teilhabepakets gegenüber den Kommunen bis zuletzt verweigert hatte, ist es auch mit Unterstützung unionsregierter Länder gelungen, eine qualifizierte Revisionsklausel zu erreichen.
Für die jetzt vereinbarte Revisionsklausel hatten sich die SPD und die Bundes-SGK massiv eingesetzt. Damit kann sichergestellt werden, dass die Kommunen die ihnen durch die Übertragung des Bildungs- und Teilhabepakets entstehenden Kosten auch zeitnah erstattet bekommen.
Der Bund beteiligt sich somit zweckgebunden an den Leistungen der Unterkunft und Heizung für die Jahre 2011 bis 2013 mit 30,4 Prozent, was nach derzeitigem Stand rund 4,35 Milliarden Euro entspricht (Sonderquoten für Baden-Württemberg: 34,4 Prozent und Rheinland-Pfalz: 40,4 Prozent). Damit werden auch die Kosten für die Finanzierung von Warmwasser (277 Millionen Euro, oder 1,9 Prozent), die Verwaltungskosten für das Bildungs- und Teilhabepaket (163 Millionen Euro bzw. 1,2 Prozent) sowie die Aufwendungen für das Mittagessen in Horten und die Schulsozialarbeiter (zusammen 400 Millionen Euro oder 2,8 Prozent) abgegolten. Ab 2014 wird diese Quote auf Grund der bis 2013 befristeten Finanzierung von Hortmittagessen und Schulsozialarbeitern auf 27,6 Prozent abgesenkt (Baden-Württemberg: 31,6 Prozent; Rheinland-Pfalz: 37,6 Prozent).
Darüber hinaus gibt es eine gesonderte Bundesquote für die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets in Höhe von 5,4 Prozent (778 Millionen Euro). Diese Quote wird nur bis zum Jahr 2012 festgeschrieben. Bereits ab 2013 wird jährlich eine Anpassung anhand der Kosten des Vorjahres erfolgen. Zudem soll ab 2014 die Einführung länderspezifischer Quoten erfolgen.
Mit dieser Finanzierungsregelung sollen durch die Kommunen folgende Aufgaben des Bildungs- und Teilhabepakets umgesetzt werden:
In Abstimmung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit, den Ländern und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird im März 2011 an einer sachgerechten Umsetzung der Bildungs- und Teilhabemaßnahmen und der Klärung offener Fragen, wie z.B. die Art und Weise der Verstärkung der Schulsozialarbeit, gearbeitet.
Die nächsten beiden Jahre werden zeigen, ob die bisher vorgesehenen Mittel ausreichen und ob die Revisionsklausel eine für die Kommunen auskömmliche Finanzierung sichert. Die Bundes-SGK wird sich für die strikte Einhaltung der Zusagen für eine ausreichende Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets einsetzen, einschließlich einer dauerhaften Finanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeit und der Bezuschussung des Mittagessens in Horten. Auch bleiben die Forderungen nach einer Weiterentwicklung der Gewerbesteuer und weiterer Entlastung der Kommunen von Sozialausgaben bestehen.
Detlef Raphael,
Geschäftsführer der Bundes-SGK