Aus der Landesentwicklungsplanung des Landes Brandenburg aus den 90er Jahren stammte das Modell der so genannten dezentralen Konzentration, welches charakterisiert war z. B. durch die Kreisneugliederung zum 1. Januar 1994, in der aus bisher 38 Landkreisen und 6 kreisfreien Städten eine Konzentration auf 14 Landkreise und nur noch 4 kreisfreie Städte erfolgte. Der Zuschnitt der Landkreise erfolgte nach einem so genannten Tortenmodell, d. h. vom Ballungsraum um Berlin in die Fläche des ländlichen Raumes. Ebenso wurden ganz überwiegend die neuen Kreisstädte in die Fläche verlagert.
Diese Konstruktion führte letztendlich dazu, dass die ländlichen Regionen mit dem so genannten Speckgürtel um die Bundeshauptstadt Berlin eine Einheit bildeten und die ländlichen Räume nicht schon dadurch abgekoppelt wurden, dass es hauptstadtnahe und hauptstadtferne Landkreise gab. Im System der Landesentwicklungsplanung nach der dezentralen Konzentration war auch ein siebenstufiges System der zentralen Orte verankert – von den kreisfreien Städten als Oberzentren bis zu so genannten Kleinzentren.
Neuordnung schon im Koalitionsvertrag 2004 vorgesehen
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU wurde zu Beginn der letzten Legislaturperiode des Landtages Brandenburg eine Neuordnung der zentralen örtlichen Gliederung vorgesehen. Das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung hat zunächst den Entwurf eines Landes-entwicklungsplanes Zentraler Orte (LEP-ZOS) vorgestellt. Dieser wurde später zurückgezogen, da die künftigen Aufgaben der Zentren im Wesentlichen unklar blieben.
Im Jahr 2005 haben sich die Länder Berlin und Brandenburg darauf verständigt, ihre Landesplanung neu auszurichten. Grundlage hierfür war ein gemeinsames Sechs-Punkte-Papier. Ein gemeinsames neues Leitbild für Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg wurde verabschiedet. Der Entwurf war zuvor in fünf gemeinsamen von der Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg und dem Städte- und Gemeindebund vorbereiteten Regionaldialogen mit den haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeistern, Amtdirektoren, Landräten sowie den Vorsitzenden der Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen erörtert worden. Ein solch offener Dialog wurde erstmalig in Brandenburg durchgeführt.
Zwei Kernfragen im Mittelpunkt
In einem weiteren Schritt wurde der Entwurf eines neuen Landesentwicklungsprogramms für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg aufgestellt. Auch zu diesem Entwurf wurden eine Reihe von Regionaldialogen gemeinsam mit der Landesplanungsabteilung, dem Minister für Infrastruktur und Raumordnung und den kommunalen Spitzenverbänden in Brandenburg durchgeführt. Hierbei standen aus Sicht der kommunalen Ebene zwei wesentliche Kernfragen im Mittelpunkt. Zum einen die vordergründige Orientierung auf eine gemeinsame Hauptstadtregion und zum anderen die Neuausrichtung des Zentralen Ortesystems.
Die „Hauptstadtregion“ war dabei seitens der Brandenburger Kommunalpolitiker zunächst durchaus umstritten, wurde doch befürchtet, dass Berlin hier ein Übergewicht erhielte und der ländliche Raum das Nachsehen hätte. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat sich von Anfang an aktiv für diese gemeinsame Hauptstadtregion positioniert, dieses auch im Zusammenhang mit der Ausrichtung auf ein neues Europa der Regionen. Letztlich hat sich die ganz überwiegende Mehrheit der Brandenburger Kommunalpolitiker dieser Position angeschlossen.
Kontroverse Diskussion zwischen Land und Kommunen
Auch eine grundsätzliche Reform der bisherigen siebenstufigen zentral örtlichen Gliederung war im Städte- und Gemeindebund nie umstritten. Dieses auch vor dem Hintergrund der im Oktober 2003 abgeschlossenen so genannten Gemeindestrukturreform, sprich Gemeindegebietsreform. Damit war eine Konzentration von ehemals fast 1.500 selbständigen Gemeinden auf rund 420 erfolgt. Wesentliche Versorgungsaufgaben innerhalb der Gebiete der so genannten neuen Großgemeinden bzw. der brandenburgischen Ämter (kleine selbständige Gemeinden mit einer gemeinsamen Amtsverwaltung) wurden einer gewissen Neuordnung unterzogen.
Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg sah für Brandenburg nur noch zwei zentral-örtliche Ebenen, nämlich Ober- und Mittelzentren vor. Die Daseinsvorsorge sollte auf die Zentren dieser Orte konzentriert werden. Dieser Umstand wurde zwischen Land und Kommunen sehr kontrovers diskutiert. Ein großer Teil der Gemeinden, deren bisheriger zentral-örtlicher Status entfiel, kritisierte, dass überörtliche Funktionswahrnehmungen nicht mehr anerkannt würden. In einem offenen Brief, der gemeinsam mit Regionalen Planungsgemeinschaften erarbeitet wurde, wiesen letztlich mehr als 200 haupt- und ehrenamtliche Bürgermeister, Amtsdirektoren, Landräte sowie Mitglieder des Landtages darauf hin, dass der Ansatz dieser Neugliederung, die überörtliche Daseinsvorsorge künftig nur noch in Ober- und Mittelzentren zu konzentrieren, verfehlt sei.
Raumordnung zur Sicherung der Daseinsvorsorge
Er verkennt, dass auch unterhalb der Ebene der Mittelzentren in Orten überörtliche Funktionen wahrgenommen werden und auch wahrgenommen werden müssten, wenn der ländliche Raum zukunftsfähig bleiben solle. Die Raumordnung diene ausdrücklich dazu, die Daseinsvorsorge z. B. mit Bildungs-, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen, Stützpunktfeuerwehren etc. zu sichern und zu entwickeln. Solche Funktionsbündelungen müsse die Landesplanung, wie in anderen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland auch, anerkennen. Sie dienten auch als Orientierungspunkte für Fachplanungen und Investitionsentscheidungen.
Weiter wurde aus kommunalpolitischer Sicht argumentiert, Berlin und Brandenburg ergänzten sich und die Bundeshauptstadt könne kein Interesse daran haben, dass der ländliche Raum Brandenburgs seine Komplementärfunktion für Berlin nicht mehr erfüllen könne. Werde die Landesentwicklungsplanung, wie beabsichtigt umgesetzt, würden weite Teile des Landes und insbesondere der ländliche Raum bei der Daseinsvorsorge auf sich alleine gestellt sein. Fehlende Planungs- und Investitionssicherheit würde die Menschen noch stärker als bisher dazu veranlassen, ihre ländliche Heimat aufzugeben und abzuwandern. Für Investoren und Zuwanderer würde der ländliche Raum weiter an Attraktivität verlieren.
Infrastrukturrückbau als logische Konsequenz
Die Unterzeichner des offenen Briefes befürchteten, dass bei einem Verzicht auf zentrale Orte unterer Stufe die kleineren Städte und Gemeinden sowie die ländlichen Räume ihrer Entwicklungsoptionen beraubt würden. Dies könne nicht der Zielstellung des gemeinsamen Leitbildes für die Hauptregion Berlin-Brandenburg entsprechen.
In den Mittelzentren sollen für den jeweiligen Mittelbereich die gehobenen Funktionen der Daseinsvorsorge mit regionaler Bedeutung konzentriert werden. Ziel ist, insbesondere die Konzentration sämtlicher übergemeindlicher Funktionen im Verpflechtungsbereich von Mittelzentren vorzunehmen. Logische Schlussfolgerung, und so auch im so genannten LEP-BB beschrieben, ist der vorrangige Infrastrukturrückbau in all den Orten, die keine zentral-örtliche Ausweisung mehr besitzen.
Beinahe Verdoppelung der Rentner bis 2020
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung war Auffassung aus Sicht der Unterzeichner des offenen Briefes, dass die nur noch zweistufige Ausweisung zentraler Orte die Bevölkerungsabwanderung aus den ländlichen Räumen noch verstärken würde, da im Netz der Versorgungsaufgaben im Land erhebliche „weiße Flecken“ entstünden. Bis 2030 wird erwartet, dass landesweit die Anzahl der Rentner von ca. 20 Prozent auf rund 35 Prozent der Gesamtbevölkerung steigt, in 15 Städten, Gemeinden und Ämtern sogar auf bis zu 50 Prozent. Dies bedeutet, dass gerade für die alternde Bevölkerung mehr soziale und gesundheitsmedizinische Daseinsvorsorge nach dem Prinzip der kurzen Wege vorgehalten werden muss.
Dies betrifft selbstverständlich auch weitere Aufgaben der öffentlichen und privaten Daseinsvorsorge, die allein in weiter entfernten Mittelzentren nicht abzusichern wäre. All diese Gesichtspunkte führten letztlich dazu, dass mehrere Regionale Planungsgemeinschaften unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg feststellten, dass der Entwurf der gemeinsamen Landesplanungsabteilung, „weiße Flecken“ schaffe und ungeeignet sei zur landesweiten Sicherung der Daseinsvorsorge. Brandenburg sei damit das einzige Flächenland in der Bundesrepublik Deutschland, welches einen Sonderweg mit nur einer zweistufigen zentral-örtlichen Gliederung gehe.
Regionale Planungsgemeinschaften sollen Grundzentren ausweisen
Als Alternativvorschlag wurde auf der Grundlage der Beschreibung der Funktionen von Mittel- und Grundzentren anhand von Ausstattungsmerkmalen die Identifikation von weiteren Orten, z. B. als Schwerpunkte für die ländliche Entwicklung vorgeschlagen. Die Regionalen Planungsgemeinschaften sollten das Recht erhalten, Grundzentren ausweisen zu können.
Dieses war auch eine der zentralen Forderungen des o. g. offenen Briefes. Auch das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes lehnte den Entwurf des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg ab, da der Verzicht auf zentrale Orte unterhalb der Mittelzentren die übrigen Städte und Gemeinden sowie die ländlichen Räume ihrer Entwicklungsoptionen berauben wird und die Daseinsvorsorge außerhalb der Mittelzentren nicht mehr gewährleistet werden kann.
Kein öffentliche Anhörung vorgesehen
Die Regierungen von Berlin und Brandenburg haben an ihrer Planung trotz der massiven Widerstandes aus der Kommunalpolitik bedauerlicherweise festgehalten. Der Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung des Landtages Brandenburg hat von der ihm gesetzlich eingeräumten Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dem Entwurf des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg abzugeben, keinen Gebrauch gemacht. Völlig befremdlich hierbei war für den Städte- und Gemeindebund, dass auch von unserer Anregung, eine öffentliche Anhörung zu dem Plan durchzuführen, kein Gebrauch gemacht wurde. Dem gegenüber hatte nämlich das Abgeordnetenhaus von Berlin eine solche Anhörung durchgeführt.
Bei aller positiven Betrachtungsweise, auch aus meiner Sicht, dass es einen gemeinsamen Landesentwicklungsplan für die Bundesländer Berlin und Brandenburg als „die Hauptstadtregion“ gibt, muss es doch verwundern, dass gerade für einen Landesentwicklungsplan keine parlamentarische Entscheidung stattfindet. Die Ausschüsse des Landtages bzw. des Abgeordnetenhauses in Berlin werden förmlich beteiligt, ohne jedoch eigene Entscheidungsrechte zu haben. Letztlich entscheidet die Exekutive beider Landesregierungen das wesentliche politische Fundament, auf das im Grunde genommen sämtliche Fachpolitiken aufbauen. In der politischen Debatte hatte man allerdings das Gefühl, dass die Fachpolitiker diesen Grundansatz nicht erkannt haben.
Weidlich wird von den Vertretern aller politischen Parteien beklagt, dass die ländlichen Räume in Brandenburg an Überalterung und Abwanderung leiden und die Aufrechterhaltung der gesamten Versorgungsinfrastruktur gravierende Probleme bereitet. Das dies aber auch wesentlich geprägt und beschleunigt wird durch den nun in Kraft befindlichen gemeinsamen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg wird hoffentlich noch erkannt, allerdings besteht die Gefahr, dass die „gesungenen Messen“ unbeirrt ihren Nachhall haben werden. Wer die ländlichen Räume nicht allein lassen will, so wie es jetzt im Wahlkampf von den Vertretern aller politischen Parteien verkündet wird, sollte dies auch im Blick für die nächste Legislaturperiode des Landtages haben. Der Rückzug der großen politischen Parteien aus den ländlichen Räumen spricht bedauerlicherweise allerdings eine andere Sprache.
Karl-Ludwig Böttcher ist Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds Brandenburg