Der AdR gewährleistet seit 1992 (aktiv seit 1994), dass regionale und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden. Nach dem momentan gültigen Vertrag von Nizza hat der AdR zwar „nur“ beratende Funktion – er trifft also keine verbindlichen Entscheidungen –, muss aber bei Fragen angehört werden, die die kommunale und regionale Verwaltung betreffen. Mit dem AdR haben die Gemeinden in Brüssel eine Stimme, wenn es um Subsidiarität, Partnerschaft und Bürgernähe in der EU geht.
Die informellen, sog. Lobby-Aktivitäten der Kommunen verlaufen schwerpunktmäßig über die Europabüros der kommunalen Spitzenverbände. Bei uns haben sich Deutscher Städtetag (DSt), Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) sowie der Deutsche Landkreistag (DLT) zusammengeschlossen, um mit einer Stimme zu sprechen. Hinzu kommt der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), eine europaweite Organisation der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften, der hierzulande ca. 800 Städte, Gemeinden und Kreise vertritt. Hauptaufgabe des RGRE ist, die Kommunen „europafit“ zu machen, d.h. die Aufklärung über EU-Förderprogramme und die Unterstützung kommunaler Partnerschaften. Der Verband repräsentiert 100 000 europäische Kommunen. Analog dazu dokumentiert der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas im Europarat (KGRE) die unmittelbare regionale und kommunale Mitwirkungsmöglichkeit bei der Arbeit des Europarats.
Die kommunale Dimension der EU
Heute werden über 60 Prozent aller kommunal relevanten Gesetze und Verordnungen von der EU auf den Weg gebracht. Das gilt vor allem für die Energie- und Umweltpolitik, die Abfall- und Abwasserentsorgung, die kommunale Daseinsvorsorge, die Vergabe öffentlicher Aufträge, die soziale Dimension, die Dienstleistungsrichtlinie und auch die Lissabon-Strategie im Bereich der Kinderbildung und -betreuung, denn überall dort greifen europäische Gesetze direkt in das Leben der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ein.
Die Kommunen sind aber nicht nur von der Gesetzgebung betroffen, sie werden auch direkt durch diese gefördert: Die Europäische Kommission unterstützt die Kommunen aktiv durch die Vergabe von EU-Fördermitteln. Sie soll die städtische Entwicklung stärker voranbringen – ein Ansatz, der zu mehr Wachstum, Beschäftigung, sozialer Einbeziehung und besserer Umweltqualität führen soll. Zwischen 2007 und 2013 sind dafür 34 Prozent des gesamten EU-Etats (ca. 331 Milliarden Euro) vorgesehen – vor allem sollen Investitionen in Zukunftstechnologien wie der Informations- und Kommunikationstechnologie, die Modernisierung von Politik und Verwaltung und den Bürokratieabbau sowie der Forschung mit diesen Geldern getätigt werden. Die EU-Kommission zählt bei der Umsetzung der Strukturförderprogramme stärker als bisher auf die lokalen Partner vor Ort.
EU-Grundrechtecharta ist auch für die Kommunen relevant
„Der Vertrag Europas ist ein Meilenstein für die Entwicklung kommunaler Rechte gegenüber der EU.“ Dieses Zitat des DStGB können auch wir SozialdemokratInnen unterschreiben, denn der Vertrag von Lissabon enthält viele positive Neuregelungen für die Kommunen. Zum einen die erstmalig und ausdrücklich formulierte Achtung des Rechts der „regionalen und lokalen Selbstverwaltung“ durch die EU (Art. 4.2) und die Betonung des Rechts der Kommunen zur eigenverantwortlichen Erbringung von Daseinsvorsorgeleistungen (Protokoll zum EUV).
Dieses stellt fest, dass die Grundrechtecharta auch für Kommunen relevant wird, v.a. beim Recht der EU-Bürger auf Zugang zu den Diensten der sozialen Sicherheit und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und beim Recht auf eine gute Verwaltung und Zugang zu Dokumenten. Weiterhin sollen die Kommunen künftig in die Subsidiaritätsprüfung miteinbezogen werden, d.h. die Europäische Union wird nur gesetzgeberisch tätig, sofern die Ziele „weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können“ (Art. 5).
Die positiven Aspekte besser darlegen
Auch der Ausbau der Konsultationsrechte der Kommunen in Europa und die Einführung des Klagerechts für den Ausschuss der Regionen (AdR) vor dem Europäischen Gerichtshof bei einer Verletzung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips sollen den Kommunen den Stellenwert in Europa einräumen, den sie im Alltag für die Bürgerinnen und Bürger haben.
Schon deshalb müssen die positiven Aspekte der europäischen Integration besser auf regionaler und lokaler Ebene dargelegt und erläutert werden. Das Zerrbild der „Bürokratie in Brüssel“ muss durch ein realitätsnahes Bild der EU, die im Interesse der BürgerInnen tätig ist, ersetzt werden.
Axel Schäfer, direkt gewählt für den Wahlkreis Bochum I, ist europapolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag sowie seit kurzem Sprecher der nordrhein-westfälischen Landesgruppe.