Abfallentsorgung
Private Rosinenpickerei unterbundenAltpapier ist lukrativ. Doch der Absatz in Deutschland geht zurück. 2008 sank der Verbrauch nach Angaben des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE) erstmals seit 26 Jahren um 2,5 Prozent auf 15,4 Millionen Tonnen – bei gleichzeitig leicht steigendem Altpapieraufkommen. Abhilfe sicherte bisher der Export, vor allem nach Asien. Er stieg 2008 um 17 Prozent auf 3,2 Millionen Tonnen. Doch die Krise brachte auch dieses Geschäft fast zum Erliegen. Die Aufkaufpreise pro Tonne Altpapier, die auf fast 100 Euro geklettert waren, fielen um 80 Prozent. Erst seit April stabilisieren sie sich langsam wieder auf niedrigem Niveau.
Dennoch bewegt die Branche ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Leipziger Richter hoben im Juni ein Urteil des OVG Schleswig wieder auf. Das gab zuvor einem Privatversorger im Streit mit der Stadt Kiel recht: Die Remondis-Tochter hatte ohne kommunale Konzession den Bürgern blaue Tonnen vor die Tür gestellt. Die Landeshauptstadt argumentiert dagegen, dass das „gesamte System der öffentlichen Abfallentsorgung aus den Fugen“ gerate, wenn Private „nach Lust und Laune“ mitmischen dürften. Man verwies auf steigende Müllgebühren, wenn durch das massenhafte Abgreifen von Altpapier durch die irreguläre Konkurrenz die eigene, vertraglich fixierte Kalkulation nicht mehr aufginge. Das OVG schob in seiner Begründung den Bürgern den Schwarzen Peter zu. Wenn diese höhere Gebühren vermeiden wollten, brauchten sie nur nichts in die Papiertonnen der Privaten werfen, hieß es.
Kommunen bleiben für Abfall von Privatkunden zuständig
Und solche Fälle, dass man einem Landkreis oder einer Kommunen de facto das Altpapier stahl und zugleich den von ihr beauftragten Entsorgern empfindlich das Geschäft störte, habe es „zuletzt hundertmal in Deutschland gegeben“, weiß Dr. Ralf Bleicher. „Aber das kann ja wohl nicht rechtens sein!“, so der Beigeordnete des Deutschen Landkreistags (DLT).
In der Tat hat diese Rosinenpickerei nun zu Ende. Die Hoheit über die Abfallwirtschaft bleibe bei den Kommunen, entschieden die Leipziger Richter. Sie urteilten, dass im Rahmen des „Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes“ die Kommunen grundsätzlich für jede Art von Abfallentsorgung aus Privathaushalten zuständig seien. Ausnahmen bildeten Abfälle, die Hausbesitzer selbst entsorgten. Für gewerbliche Sammlungen, sofern überhaupt zulässig, müssten enge Kriterien gelten.
Blaue Tonnen nur mit Vertrag
Mithin dürfen Private ohne Konzession derzeit keine eigenen Tonnen mehr aufstellen. Bleicher verweist vor allem darauf, dass die Leipziger Kammer damit erstmals überhaupt das Thema Sammeln thematisierte. Denn bisher hatten Gerichte lediglich in Fällen, wo durch diese private Wegelagerei die wirtschaftliche Existenz eines öffentlich-rechtlichen Entsorgers akut gefährdet war, diesem teilweise recht gegeben. Nun aber gehe das Gericht davon aus, „dass eine Tätigkeit, mit der sich ein Dritter wie ein Entsorger verhält – also Altpapiertonnen aufstellt und diese regelmäßig abfährt –, nicht einmal eine gewerbliche Sammlung im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes“ darstelle. Wer blaue Tonnen aufstellen wolle, müsse hierfür also einen Vertrag mit der öffentlichen Hand besitzen. Der Beigeordnete hofft, dass das auch der Gesetzgeber bei der 2010 anstehenden Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes eindeutig klarstellt.
Doch eben hier sehen die Spitzenverbände der privaten Entsorger ihre Chance. „Sie spielen auf Zeit, hoffen auf einen möglichen Regierungswechsel“, beobachtet Bleicher. Zudem muss das OVG Schleswig nun erst einmal klar definieren, in welchem engen Rahmen überhaupt noch „gewerbliche Sammlungen“ von Altpapier möglich wären. Überdies beantragte der BVSE mittlerweile eine so genannte Anhörungsrüge gegen das Urteil: Grund: Man hatte vor dem BVG-Urteil stärker konsultiert werden wollen. Unterstützung kommt erwartungsgemäß vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE). Er reichte bei der EU-Kommission Beschwerde ein, weil Deutschland das europäische Gemeinschaftsrecht verletze.
AZ: BVerwG 7 C 16.08. vom 18. Juni 2009, www.bde.de, www.vksimvku.de