Die Föderalismuskommission des Bundes vertagt die Lösung für ein Kreditlimit bei Kommunen
Rathäuser bleiben im SchuldenturmDas erstaunt: Städte und Gemeinden sitzen auf einem Altschuldenberg von 100 Milliarden Euro, die Rathäuser tätigen rd. zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen, vor allem in Nordrhein-Westfalen unterliegen angesichts ihrer desolaten Finanzlage zahlreiche Kommunen einem strengen Kreditregime der Aufsicht – und da wird die drastische Misere der dritten staatlichen Ebene kurzerhand vertagt.
Wenn die Länder von 2020 an in ökonomisch normalen Zeiten keine neuen Schulden mehr machen dürfen, dann gilt diese Vorschrift im Prinzip auch für Städte und Gemeinden. Aber eben nur eigentlich: Es müsse noch geklärt werden, „was das Neuverschuldungsverbot der Länder für die Kommunen bedeutet“, mahnt Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags. Helmut Dedy, Vize-Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetags, präzisiert: „Es ist offen, ob Rathäuser dann gar keine Kredite mehr aufnehmen dürfen oder nur noch im Umfang der Tilgung von Altschulden.“
Konsolidierungshilfen sollen bis 2019 Bremen (2,7 Milliarden Euro), das Saarland (rd. 2,3 Milliarden) sowie Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Berlin mit jeweils 720 Millionen erhalten. Für ebenfalls hochverschuldete Kommunen, allein an Rhein und Ruhr sind rd. 100 finanziell praktisch handlungsunfähig, steht bislang jedoch keinerlei Unterstützung in Aussicht. Nun gilt für Städte und Gemeinden im Zuge der Kommunalaufsicht „im Unterschied zu Bund und Ländern bereits eine Schuldenbremse“, wie Dedy erläutert. Indes lassen sich mit diesem Notbehelf die Probleme natürlich nicht lösen. Besonders den armen Rathäusern, mahnt Dedy, „muss man helfen, aus der Vergangenheit herauszukommen, um einen Neustart zu ermöglichen.“
Verbände fordern Altschuldenhilfe für arme Kommunen
Articus fordert, auch finanziell notleidende Kommunen in das Programm zur Altschuldenhilfe einzubeziehen. Dies heißt zunächst einmal, dass die Regierungen an der Saar, in Schleswig-Holstein und in Sachsen-Anhalt einen Teil ihrer Konsolidierungsgelder an finanziell stark belastete Rathäuser weiterreichen. Doch wie Dedy macht auch Bernd Scheelen, Kommunalsprecher der SPD-Bundestagsfraktion, darauf aufmerksam, „dass es in reichen Bundesländern ebenfalls überschuldete Städte und Gemeinden gibt“. Dass der Bund ein Extraprogramm für die dritte staatliche Ebene auflegen wird, ist eher unwahrscheinlich. Scheelen sieht die Landesregierungen in der Pflicht: „Im Grunde benötigen wir einen neuen kommunalen Finanzausgleich innerhalb der Länder.“
Dedy sorgt sich, dass ein Teil der Rathäuser im Zuge der Föderalismusreform „auf der Strecke bleiben könnte“. In der Tat ist zu fürchten, dass sich ohne Hilfen unter dem Druck des Null-Kredit-Gebots der Sparzwang noch verstärkt – der in sehr klammen Rathäusern „auch in Sozialabbau zu münden droht“, so Dedy.
Nun darf sich der Staat in Zukunft in konjunkturell schwachen Phasen sowie in Notsituationen wie Naturkatastrophen oder schweren Wirtschaftskrisen wie momentan weiterhin verschulden – wenn auch verpflichtend verbunden mit einem Tilgungsplan. Doch diese Ausnahmen vom Kreditlimit erfassen nicht alle Aufgabenstellungen auf kommunaler Ebene: Existierte jetzt schon das System der Schuldenbremse, so könnte der Stadtstaat Berlin wohl kaum den neuen Großflughafen Schönefeld bauen – schließlich ist diese Investition nur mit Milliardenkrediten zu stemmen.
Noch ist nicht alles in trockenen Tüchern. Im Namen aller SPD-Landtagsfraktionen kündigt der Kieler Politiker Ralf Stegner Verfassungsklage in Karlsruhe an, weil Bundestag und Bundesrat mit einer Schuldenbremse im Grundgesetz auf inakzeptable Weise ins Budgetrecht der Landesparlamente eingreifen wollten. Der Ältestenrat des Kieler Landtags ruft fraktionsübergreifend zur Verteidigung dieses Königsrechts auf. Und ob die Landesparlamente in ihre Verfassungen das Null-Kredit-Limit schreiben, steht dahin: Für Zweidrittelmehrheiten sind Stimmen der Opposition vonnöten, meist der SPD und im Osten auch der Linkspartei. An der Saar betont SPD-Chef Heiko Maas, eine „rituelle Selbstfesselung von Parlamenten“ dürfe die Handlungsfähigkeit des Staats nicht „präventiv für Jahre im Voraus“ einschränken. Und Sachsen-Anhalts SPD sieht eine Schuldenbremse als genuine Angelegenheit der Landtage an.