„Renaissance des Staats", „Kommunen bereuen Privatisierung", „Vorwärts in die Vergangenheit": Diese und ähnliche Schlagzeilen bestimmten innerhalb des letzten Jahres die Medien. Und tatsächlich ist ein eindeutiger Trend zur Rekommunalisierung in der Energieversorgung zu beobachten. Immer mehr Kommunen prüfen derzeit, die Strom- und Gasversorgung wieder in die eigene Hand zu nehmen, da zwischen 2011 und 2015 bundesweit etwa 1 000 Konzessionsverträge auslaufen.
Was bedeutet Rekommunalisierung? Rekommunalisierung kann als Rückführung des vormals an Dritte verkauften Eigentums in kommunale Hand bezeichnet werden. In der Energieversorgung betrifft dies einen Teil der Wertschöpfung oder auch die gesamte Wertschöpfungskette.
Im Jahr 2009 wurde im "Bundesanzeiger" das Auslaufen von über 700 Konzessionsverträgen angezeigt, und 35 Stadtwerke sind in Planung bzw. wurden bereits gegründet. Besonders hervorzuheben ist hier die Gründung des kommunalen Energieversorgungsunternehmens Hamburg Energie in der zweitgrößten Stadt Deutschlands. Bei einer Reihe von Energieversorgungsunternehmen wird über eine Aufstockung der kommunalen Anteile oder einen Rückkauf der privaten Anteile nachgedacht: Drewag in Dresden, Gasag in Berlin, Stuttgart und die Stadtwerke Bielefeld. Sehr oft sind dies Projekte, die zunächst politisch vorangetrieben werden.
Der Rückkauf der kommunalen Anteile an der Thüga AG ist bereits abgeschlossen. Die Thüga-Beteiligungen an der Berliner Gasag (37 Prozent), an der Darmstädter HSE AG (40 Prozent), an den Stadtwerken Duisburg (20 Prozent) sowie an den Stadtwerken Karlsruhe (10 Prozent) wurden an E.ON Ruhrgas übertragen. Die Integra-Konsorten aus Hannover, Frankfurt und Nürnberg haben je 20,75 Prozent der Thüga-Anteile übernommen. KOM9, ein Zusammenschluss von ungefähr 50 Stadtwerken, hat 37,75 Prozent erworben.
In Berlin will Vattenfall den 31,6-Prozent-Anteil an der Gasag in diesem Jahr (2010) verkaufen. Die rot-rote Koalition denkt daher darüber nach, diese Anteile an der Gasag zu übernehmen bzw. ein eigenes Stadtwerk für Berlin zu gründen. Ebenso ist der Westmecklenburgische Energieversorger Wemag demnächst mehrheitlich in der Hand von Städten und Gemeinden. Der kommunale Anteilseignerverband stimmte mit der nötigen Zweidrittelmehrheit der Übernahme von 80 Prozent der Anteile des Unternehmens zu. Darüber hinaus überprüft Vattenfall auch seine Beteiligungen an der Dresdener Enso (21,3 Prozent) und an den Städtischen Werken Kassel (24,9 Prozent). Hier bietet sich ebenfalls die Chance für eine (teilweise) Rekommunalisierung, wenn die Kommunen die Anteile zurückkaufen oder gemeinsam mit anderen Partnern (in der Regel Energieversorgungsunternehmen) dies organisieren.
Gründe für eine Rekommunalisierung
Die Veränderungen im Energiemarkt zwingen die Energieversorger dazu, sinkende Erträge aus z.B. Marktanteilsverlusten durch Wettbewerb im Heimatmarkt oder durch regulierungsbedingt gekürzte Entgelte im Netz zu kompensieren. Diese Kompensation treibt die Stadtwerke zur Entwicklung und zum Ausbau neuer Geschäftsfelder. Das Auslaufen der Konzessionsverträge und damit eine mögliche Übernahme der Energieversorgungsnetze bildet für viele Kommunen oder kommunale Energieversorgungsunternehmen den Anlass für eine Rekommunalisierung.
Ein weiteres Motiv für eine Rekommunalisierung kann auch die Unzufriedenheit mit dem bisherigen privaten Netzbetreiber bzw. Versorger sein. So geben 15 Prozent der befragten Stadtwerke dies in der Stadtwerke-Studie des finanzwissenschaftlichen Lehrstuhls der Universität Leipzig an. Ein Beispiel dafür ist die Gründung von Hamburg Energie als rein kommunaler Versorger der Freien und Hansestadt Hamburg.
Zusätzlich wollen immer mehr Kommunen inhaltlich Einfluss auf die Energieversorgung in Bezug auf wirtschafts- und umweltpolitische Zielsetzungen nehmen. So stehen die Standortsicherung, der Einsatz von erneuerbaren Energien oder die Umsetzung einer KWK-Strategie in den Kommunen beispielsweise im Vordergrund.
Das Thema Rekommunalisierung hat derzeit Hochkonjunktur und wird von Verbänden, Experten und der Versorgungswirtschaft selbst forciert. Damit fühlen sich Kommunen angesprochen, von den großen Konzernen als Konzessionsinhaber abzurücken und die Gründung eigener Stadtwerke mit oder ohne Netzübernahme ins Auge zu fassen.
Ziele und Vorteile
Als häufigstes Rekommunalisierungsziel wird in oben genannter Stadtwerke-Studie mit 61 Prozent „Wahrung des kommunalen Einflusses" angegeben. Ein weiterer Gesichtspunkt, der bisher noch zu kurz kommt, ist das Kommunale Infrastrukturmanagement (KIM). KIM integriert die kommunalen Infrastrukturen rund um die Straßenoberfläche: Straßen, Wege, leitungsgebundene Energie, Wasser, Beleuchtung, Kommunikation usw. und überträgt das Prinzip des Facility Managers im Hochbau auf den Tiefbau. Hier besteht großes Synergiepotenzial sowohl für das Stadtwerk als auch für die Kommune.
Ebenso sollte der finanzielle Aspekt nicht außer Acht gelassen werden. Die durch Partizipation der Wertschöpfung im Netz erwirtschafteten Überschüsse bleiben in den Kommunen. Dies kommt der öffentlichen Hand zugute und steht für kommunale Investitionen zur Verfügung. Daneben profitiert die lokale Wirtschaft durch Aufträge und damit auch durch Sicherung der Arbeitsplätze vor Ort.
Voraussetzungen und Erfolgsfaktoren
Um eine Rekommunalisierung erfolgreich umzusetzen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Formale Bedingung für die Übernahme der Netze ist nach § 46 EnWG die Veröffentlichung des Ablaufens des Wegenutzungsrechts spätestens zwei Jahre vor Vertragsende im Bundesanzeiger, bei mehr als 100000 angeschlossenen Kunden zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen Union. Des Weiteren benötigen die Kommunen
• eine Vision für die Rekommunalisierung sowie klare Ziele und Strategien,
• eine eigene unternehmerische Position der Kommune selbst oder ihrer Tochter (z.B. ihres Stadtwerks, das beispielsweise bislang nur Gas- und Wassernetze betreibt und jetzt die Stromnetzkonzession erwerben will) und
• Einigkeit der Entscheider in Politik und Verwaltung zum Vorgehen bei der Rekommunalisierung (wichtig sind ein verbindlicher Zeitplan und eine effiziente Projektsteuerung); die meisten gemeinsamen Rekommunalisierungsvorhaben mehrerer Kommunen scheitern an der Frage des „Machtabgebens«, der Konzepte, der „Chemie« und der Projektsteuerung. Dies macht es den künftigen Netzbetreibern oftmals leicht, ernstzunehmende Akteure zu überzeugen, alles beim Alten zu lassen.
Wenn die Kommune kein Stadtwerk hat, das die energiewirtschaftliche Kompetenz mitbringt, benötigt sie einen Partner, der dies tut.
Des Weiteren ist es erforderlich, dass die Entscheidungen der Gremien bei einer Rekommunalisierung nicht rein kommunalpolitisch, sondern von unternehmerischen Denken und betriebswirtschaftlichen Kriterien geprägt sind.
Mögliche Probleme bei einer Rekommunalisierung
Wenn die oben genannten Voraussetzungen fehlen, ist es schwierig, Rekommunalisierung erfolgreich zu betreiben. Auch geplante gemeinsame Ausschreibungen mehrerer Kommunen scheitern dann, wenn man sich nicht einig ist, keinen verbindlichen Fahrplan umsetzt oder der bisherige Konzessionär erfolgreich einzelne Kommunen aus der Kooperation „herausbricht". Ebenso können langwierige kommunale Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse sowie hoher Transaktionsaufwand bei der Gründung von Stadtwerken als Gemeinschaftsunternehmen den Erfolg gefährden.
Erschwerend kommt hinzu, dass in der Regel der bisherige Besitzer und die kaufwilligen Kommunen unterschiedliche Vorstellungen bezüglich des Kaufpreises der Netze haben, weswegen es oft zu langwierigen Verhandlungen kommt.
Abschließend lässt sich sagen, dass der Rückkauf der Strom- und Gasnetze eine sinnvolle Option für Kommunen ist: Hiermit können wirtschafts- und umweltpolitische Zielsetzungen ebenso umgesetzt werden wie die Sicherung von Wertschöpfung und Standort. Allerdings sind rekommunalisierte Infrastrukturen nicht per se bürgernäher, effizienter und wirtschaftlicher. Die Übernahme der Netze ist auch mit Risiken verbunden, insbesondere wenn die o.g. Bedingungen nicht berücksichtigt werden.
Kommunen sollten trotz der Brisanz des Themas die Chancen und Risiken einer Rekommunalisierung von Versorgungsaufgaben sorgfältig abwägen, dabei aber auch den Aufwand der Übernahme von Energieversorgungsnetzen oder der Gründung von Stadtwerken nicht zu unterschätzen.
(Stand: 17. Dezember 2009)