Die Einführung der Doppik gestaltet sich problematischer als ursprünglich angenommen
Ressourcenverschwendung oder richtig?Die Gefahr, die sich offensichtlich im Prozess der Umstellung ergibt, besteht darin, dass das eigentliche Ziel des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens nicht mehr erkennbar ist. Ausgangspunkt der Umstellung war ursprünglich die Implementierung neuer Steuerungsmodelle. Für die Steuerung einer Kommune bilden aussagekräftige Informationen aus einem entsprechenden Rechnungswesen eine notwendige Voraussetzung. Insofern sollte die Doppik keinesfalls Selbstzweck sein, sondern Grundlage für problemorientierte Entscheidungen der Verantwortlichen in den Kommunen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für alle handelnden Personen in den Gebietskörperschaften auch in den künftigen Jahren dringender Handlungsbedarf.
Steuerungsrelevante Aussagen besser ermöglichen
Der Schwerpunkt für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltungen lag bisher in der Umsetzung der Grundlagen der Doppik. Zu nennen sind hierbei u. a. die Entwicklung von Konten- und Produktplänen, die erstmalige Erfassung von Vermögen und Schulden der Eröffnungsbilanz, die Anpassung der EDV-Systeme und das Einrichten individueller Bilanzie¬rungsrichtlinien. Hervorzuheben ist, dass diese Umsetzung, die einen enormen Kraftakt be¬deutete, weitgehend erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Dennoch ist damit die Ein¬führung der Doppik in den Verwaltungen nicht abgeschlossen. In der Zukunft ist es erforderlich, die Auswertungen des doppischen Rechnungswesens, insbesondere den Haushalt, so zu verdichten, dass steuerungsrelevante Aussagen besser ermöglicht werden. Dies wird sich z. B in der stärkeren Ausrichtung an Kennzahlen mit dem damit verbundenen Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung ausdrücken.
Damit dies gelingen kann, ist jedoch auch ein Umdenken in den örtlichen Gremien erforderlich. Doppik bedeutet vom Ansatz her im Vergleich zur bisherigen Praxis eine andere Art von Ratsarbeit. Die Gremien sollten sich lösen von der Ausrichtung an einzelnen Haushalts¬ansätzen und verstärkt, im Sinne von strategischen Ausrichtungen, die grundlegenden Ent¬scheidungen vorgeben, die im Anschluss von den Verwaltungen umzusetzen sind. Hierzu sind eine intensive Beschäftigung mit dem neuen System und konkrete Vorgaben an die Verwaltungen bezüglich der Frage, welche Informationen tatsächlich gewollt sind, von ent¬scheidender Bedeutung. Eine Zielvorgabe des Rates im Bereich einer Schule könnte z. B. lauten „Senkung des Bewirtschaftungsaufwands um x Prozent“. Der Erfolg der anschließenden Umsetzung kann an einer einzigen Kennzahl abgelesen werden, ohne dass eine intensive Beschäftigung mit den einzelnen Aufwandsarten im Bereich der Bewirtschaftung notwendig ist. Es erfolgt insoweit eine deutliche Abgrenzung der Verantwortlichkeiten bzgl. der poli¬tischen Vorgaben und der operativen Durchführung.
Der Gesetzgeber ist gefordert
Schließlich sind auch die Gesetzgeber auf Landesebene gefordert, die Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnungen weiter zu entwickeln. Nicht alle Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, die sich aus dem Handels und Steuerrecht ergeben, müssen zwingend auch für den kommunalen Bereich, im Hinblick auf ihre Steuerungsrelevanz, sinnvoll sein.
Insgesamt bedarf es weitere Anstrengungen auf allen Ebenen, um die Doppik zu einem Erfolg werden zu lassen. Die Erfahrungen aus dem bisherigen Umstellungsprozess, die die Leistungsfähigkeit der Beteiligten deutlich machen, zeigen, dass der große Einführungsaufwand dennoch zu einem positiven Ergebnis führen kann.
Harald Breitenbach ist Wirtschaftsprüfer und Mitglied der Geschäftsführung der Mittelrheinischen Treuhand