Bildung und Teilhabe
Schlechte GleichmachereiDie Unterzeichnung der UN-Konvention hat erneut die Frage über die Rechte von Menschen mit Behinderung aufgeworfen, wie man in und außerhalb von Schulen am besten mit behinderten Menschen umgehen sollte. Die zentrale Forderung der Konvention, die einen weltweiten Geltungsanspruch erhebt, besteht in einem uneingeschränkten Zugang zu Bildungseinrichtungen. Kein Kind, kein Jugendlicher, kein Erwachsener soll wegen seiner Behinderung aus Bildungsprozessen ausgeschlossen werden. Diese Forderung ist von brennender Aktualität angesichts des Umstandes, dass global Millionen von behinderten Kindern eine Schulbildung vorenthalten bleibt. In Deutschland hingegen ist ein Bildungsrecht für Menschen mit Behinderung seit langem garantiert, ein Diskriminierungsverbot in der Verfassung verankert.
Behindertenstatus ade?
Obgleich der Begriff der Inklusion in der UN-Konvention nur selten auftaucht, ist er inzwischen zu einer Leitkategorie der hiesigen Diskussion geworden. Die Inklusion soll nunmehr, so wird gefordert, die Integration ablösen. Was genau unter Inklusion zu verstehen ist, darüber existieren allerdings unterschiedliche Auffassungen. Am gängigsten ist eine Interpretation, der zu Folge die Integration den Sonderstatus eines Menschen voraussetzt. Integriert wird demnach derjenige, der zuvor in spezieller Weise klassifiziert und in eine Randposition gebracht wurde.
Bei der Inklusion soll ein besonderer Status von Anfang an vermieden werden, auf eine uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird Wert gelegt. Inwieweit sich aus der UN-Konvention schulstrukturelle Veränderungen ableiten lassen, ist umstritten.
Ein totalitärer Anspruch
Während die Einen davon ausgehen, dass Inklusion keine Frage des Schulsystems sei, halten andere einen radikalen Systemwechsel für unabdingbar. Die Auflösung aller Sonderschulen und die Einführung einer „Schule für alle“ ist ihr unumstößliches Ziel, das vehement und mit hohem moralischem Impetus verfolgt wird. Niemand, aber auch wirklich niemand soll ausgeschlossen werden.
Für alle Kinder mit Behinderungen, unabhängig von Art und Schweregrad, wird diese Einheitslösung als der beste und einzig mögliche Weg angesehen. Dieser, man kann es kaum anders sagen, totalitäre Entwurf ist allerdings hoch problematisch. Er verkennt, dass für jedes einzelne Kind der richtige (schulische) Entwicklungsweg gefunden werden muss. Auch wenn eine gemeinsame Beschulung ein löbliches Ziel darstellt, so darf sie dennoch nicht dem Wohl des einzelnen Kindes übergeordnet werden.
Unaufgeregte Lösungen
Die empirische Schulforschung zeigt deutlich, dass unterschiedliche Beschulungsformen jeweils spezifische Vor- und Nachteile aufweisen. Von einer klaren Befundlage, die ausschließlich für eine „Schule für alle“ spricht, kann in seriöser Weise nicht die Rede sein. Für einige Kinder, auch das lässt sich nachweisen, ist der spezialisierte der überzeugendere und bessere Weg. Radikale Vertreter des Inklusionsgedankens fordern zudem die Abschaffung aller personenbezogenen sonderpädagogischen Förderkategorien. Behinderung soll demnach zu einem Teil vielfältiger Besonderheit werden – wie Geschlecht, Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Armut oder Reichtum. Erst in diesem Rahmen könne ein humaner Umgang mit behinderten Kindern entstehen. Aus den Fesseln einer schädigenden Sonderbehandlung befreit, werde nunmehr ein Leben in „Normalität“ möglich.
Doch damit begeben sich die Kritiker der sonderpädagogischen Ordnung, die auf den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz beruht, auf ein gefährliches Terrain. Sie unterliegen einem folgenschweren Irrtum: Wenn Begriffsentsorgung die Behinderung unsichtbar macht, bleiben behinderte Kinder mit ihren speziellen Bedürfnissen auf der Strecke. Die Qualität der pädagogischen Förderung sinkt, die Diffusität des Alltäglichen ersetzt eine fachspezifische Professionalität, auf die wir nicht verzichten können.
Auf dem Weg zu mehr Gemeinsamkeit von behinderten und nicht-behinderten Kindern, der zweifelsfrei zu begrüßen ist, bedarf es wohlbedachter Lösungen, die unaufgeregt und ohne ideologische Zuspitzungen anzustreben sind. Auf institutionelle Differenzierungen kann dabei nicht grundsätzlich verzichtet werden, die Grenzen einer unbedingten Gemeinsamkeit sind anzuerkennen. Nicht immer wird für jedes Kind das Gleiche gleich gut sein. Doch auch das steht bereits in der UN-Konvention.