Konjunkturpaket II
SPD setzt kommunales Investitionsprogramm durchWir Sozialdemokraten haben von Anfang an Wert darauf gelegt, dass die Kommunen in den Entscheidungsprozess zum kommunalen Investitionsprogramm einbezogen wurden. Schon Anfang Dezember 2008 gab es erste Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden. Wir wollten, dass 75 Prozent des Zukunftsinvestitionsprogramms von 13,3 Milliarden Euro an die Kommunen gehen. Nach schwierigen Verhandlungen mit den Ländern, die einen geringeren Anteil wollten, wurden 70 Prozent festgeschrieben. Dies hat der Deutsche Bundestag am 13. Februar 2009 so auch beschlossen. Wenn der Bundesrat dem gesamten Konjunkturpaket II zustimmt (stand zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe noch nicht fest, die Redaktion), dürfte die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern auch unterzeichnet werden.
Das Zukunftsinvestitionsgesetz enthält relativ offene Regelungen für den Einsatz der Mittel im Rahmen des Artikel 104b Grundgesetz. Zwei Drittel sind für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur vorgesehen. Darunter fallen Einrichtungen der frühkindlichen Erziehung, Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Weiterbildung und der Forschung. Dabei soll der Schwerpunkt auf energetischer Gebäudesanierung liegen. Ein Drittel der Finanzhilfen fließen in sonstige Infrastruktur. Darunter fallen beispielsweise Städtebau, ländliche Infrastruktur einschließlich Dorfsanierung (beides jeweils ohne Abwasser und ÖPNV), Krankenhäuser, kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen) und Informationstechnologie. Zu den sonstigen Infrastrukturmaßnahmen zählen auch weitere Lärmschutzinvestitionen über kommunale Straßen hinaus, Investitionen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Ausrüstungsinvestitionen sowie Investitionen in Sportstätten und Kultureinrichtungen.
Kommunale Investitionen ohne Angst
Die von den Kommunen zu tätigenden Investitionen sollen zur Hälfte schon in diesem Jahr erfolgen, die andere Hälfte soll bis Ende 2010 in Angriff genommen werden und sie müssen zusätzlich sein. Entsprechend dem Zukunftsinvestitionsgesetz heißt das, „die Finanzierung eines Vorhabens darf nicht bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert sein. Gleichzeitig muss die Zusätzlichkeit auch in Bezug auf die Summe der Investitionsausgaben gewährleistet sein, die das jeweilige Land einschließlich Kommunen in einem Referenzzeitraum verausgabt.“ Wir werden uns dafür einsetzen, dass sachgerechte Maßstäbe angelegt werden, die kommunale Investitionen ohne Angst vor Rückgriff ermöglichen.
Die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in den Ländern wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Einige Länder sind schon sehr weit: Vereinbarungen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene sind getroffen und Gesetzentwürfe liegen vor. Manche Länder wollen mehr als 70 Prozent der für die Kommunen vorgesehenen Mittel für kommunalbezogene Investitionen einsetzen. Von Land zu Land unterschiedlich ist auch die Weitergabe der für die Kommunen vorgesehenen Finanzmittel geregelt. Dies reicht vom Antragsverfahren im Rahmen von bestehenden Länderinvestitionsprogrammen bis zur weitestgehenden Weitergabe über Investitionspauschalen. Zum Teil werden auch kombinierte Verfahren angewendet. Wie von uns gefordert, ist im Gesetz vorgesehen, dass die Mittel auch finanzschwachen Kommunen zugute kommen müssen. Daher sehen einige Länder nur sehr geringe Eigenanteile für finanzschwache Kommunen vor, die auch vom Land vor- oder zwischenfinanziert werden können.
Für die Umsetzung des kommunalen Investitionsprogramms ist auch die vorgesehene Vereinfachung des Vergaberechts von großer Bedeutung. Befristet auf zwei Jahre werden die Schwellenwerte bei Bauleistungen für beschränkte Ausschreibungen auf eine Million Euro und für die freihändige Vergabe auf 100 000 Euro erhöht; für Dienst- und Lieferleistungen einheitlich auf 100 000 Euro. Der Bund wird hierzu entsprechende Erlasse auf den Weg bringen. Zudem sollen die Länder ihre Vorschriften ebenfalls anpassen.
CDU/CSU blockiert SGB-II-Kompromiss
Der am 16. Februar 2009 verkündete Kompromiss von Bund und Ländern zur verfassungsrechtlichen Absicherung der Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II ist vom geschäftsführenden Fraktionsvorstand der CDU/CSU sofort wieder in Frage gestellt worden. CDU/CSU verbreiten damit in der Wirtschaftskrise Unsicherheit in den Job-Centern und lassen die Struktur der Hilfe für Langzeitarbeitslose im Unklaren. Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände ringen seit einem Jahr um diesen Kompromiss, der jetzt leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird.
Bundes-SGK und SPD-Bundestagsfraktion werden sich weiterhin für eine Lösung der Organisationsform einsetzen, die im Interesse der Langzeitarbeitslosen und der Kommunen ist.