Sicherungsfonds muss für kommunale Einlagen bei Lehman Brothers einstehen – Risiken bei Cross Border Leasing
Sprengsätze in den RathäusernStädte sind gehalten, liquide Kassenmittel gewinnbringend und sicher anzulegen. Offenbar orientierte man sich vielerorts vor allem an hohen Zinsen. Nach Medieninformationen lagen die Lehman-Konditionen oft nur gering über denen lokaler Sparkassen. Wer wie viel Geld bei Lehman gebunkert hat, ist nicht genau bekannt. Mit dabei sind Frankfurt (95 Millionen), Köln (90), Freiburg (47), der Kreis Euskirchen (35), das kleine Lörrach und der Kreis Frechen mit je fünf Millionen, Karlsruhe (zehn) oder Mannheim (sechs). Vor dem Desaster seien alle Geldanlagen bei Lehman „gut verzinst, professionell abgewickelt und pünktlich zurückgezahlt worden“, betont Freiburgs Finanzdezernent Otto Neideck. Aufhorchen lässt eine Meldung aus Mannheim: Im Rathaus waren isländische Bankenvertreter aufgetaucht, die für die Anlage von 100 Millionen Euro traumhafte elf Prozent Zinsen boten. Die Badener winkten ab, weil die Finanzprodukte undurchschaubar waren. Offenbar waren die Nordländer auch in anderen Kommunen unterwegs.
Die Lehman-Gelder dürften durch den Einlagensicherungsfonds garantiert sein – auch wenn der Steuerzahlerbund vorsorglich warnt, es sei noch nicht ausgemacht, ob die Mittel dieses Topfs genügen, um alle „Flächenbrände zu löschen, die durch die Finanzkrise ausgelöst werden“. Keine Hilfe können Rathäuser erwarten, wenn sie wegen ihrer CBL-Deals blechen müssen. Da tickt eine Zeitbombe, über deren Sprengkraft nur spekuliert werden kann, da über die geheimen Verträge wenig zu erfahren ist.
CBLwar lange ein Zauberwort für klamme Kämmerer
CBL war für klamme Kämmerer bis 2005 ein Zauberwort, dann verbot Washington die Leasingverträge zu Lasten des US-Fiskus: Kommunen überließen Teile ihrer Infrastruktur wie Wasserleitungen, Klärwerke, Abfallöfen, Kanalnetze, Messehallen oder U-Bahnzüge US-Investoren für satte Beträge, mieteten diese Einrichtungen für Jahrzehnte samt späterem Rückkaufrecht zurück und profitierten in Millionenhöhe von Steuervorteilen, die den US-Partnern wegen dieser Geschäfte zuflossen. Die Zahl der CBL-Verträge wird auf ca. 140 geschätzt. In Baden-Württemberg verkauften die Zweckverbände Bodensee- und die Landeswasserversorgung ihre technische Infrastruktur an eine US-Bank für insgesamt 1,5 Milliarden Euro und wurden an dessen Steuerplus mit rd. 60 Millionen Euro beteiligt. Bis 2024 sollen im Kreis Böblingen für ein Müllkraftwerk jährlich 1,6 Millionen Euro an Gewinn fließen. Bochum nahm für das Kanalnetz 20 Millionen ein. Ob Stuttgart für Klärwerke und Straßenbahnen, Köln, Wuppertal oder Recklinghausen für die Kanäle, Gelsenkirchen für städtische Gebäude, Berlin für Messehallen, es fielen millionenschwere „Barwertvorteile“ an.
Finanzwissenschaftler Stephan Paul von der Uni Bochum meint, Risiken seien „als zu leicht eingeschätzt“ worden. In die Transaktionen sind Versicherungen und Banken eingeschaltet, die gegenüber den US-Investoren für die Zahlungsverpflichtungen der deutschen Städte garantieren. Verlieren solche Gewährsträger wie der US-Versicherer AIB an Bonität oder verschwinden wegen der Finanzkrise ganz vom Markt, müssen die hiesigen Partner in kurzer Zeit neue Bürgen auftreiben, das könnte Millionen kosten. Nicht billig dürfte auch ein vorzeitiger Ausstieg aus CBL-Verträgen werden, wie dies im Mannheimer Gemeinderat die Grünen fordern und wie dies bei den Wasserverbänden im Südwesten erwogen wird. Unklar ist im Übrigen, wem die deutsche Infrastruktur eigentlich gehört, wenn ein Deal ganz platzen sollte. Die komplizierten, in Englisch verfassten Abkommen basieren auf US-Recht, sind geheim und die betroffenen Städte wenig auskunftsfreudig.
Als Konsequenz aus dem Finanzschlamassel fordert die SPD im Stuttgarter Landtag die Regierung auf, riskante Geschäfte mit öffentlicher Infrastruktur und Steuerzahlergeld zu verbieten.
Karl-Otto Sattler
www.bafin.de
Cross-Border-Leasing
Seit 1995 hierzulande genutztes, bis 2005 legales US-Steuersparmodell. Kommunale Vermögensgegenstände werden langjährig an US-Investoren vermietet und per Untermietvertrag mit kürzerer Laufzeit zurück gemietet. Nach der Laufzeit kann der Eigentümer das Nutzungsrecht erwerben, der Hauptmietvertrag erlischt; s.a. DEMO 4/2003.