Wie ein Landtagsabgeordneter in Sachsen-Anhalt eine Mitarbeiterin doppelt beschäftigte
Thomas Madls viel beschäftigte MitarbeiterinEin viel beschäftigter Mann also, der eine viel beschäftigte Wahlkreismitarbeiterin hat. Die ist in seinem Abgeordnetenbüro vollbeschäftigt, wofür Madl seit Jahren 2 466,85 Euro monatlich von der Landtagsverwaltung bezieht. Der Arbeitsvertrag erlaubt der Mitarbeiterin ausdrücklich eine Nebentätigkeit bei der Kommunalverwaltung von Löbejün. Gleichzeitig hat die Mitarbeiterin auch einen Arbeitsvertrag mit der Gemeinde Löbejün – für eine Vollzeitstelle, der ihr wiederum eine Nebentätigkeit als Wahlkreismitarbeiterin des Landtagsabgeordneten Madl gestattet. Die Arbeitgeberunterschrift unter diesen Vertrag leistete der Bürgermeister von Löbejün, eben jener Thomas Madl.
„Der Arbeitsvertrag mit der Wahlkreismitarbeiterin von Herrn Madl liegt uns vor“, sagt die Pressesprecherin des Landtags, die auch die erlaubte Nebentätigkeit bestätigt. Landtagspräsident Dieter Steinecke (CDU) hat Madl jetzt zu einer sofortigen Stellungnahme aufgefordert. Eine erste Konsequenz hat der Mann mit seiner viel beschäftigten Mitarbeiterin bereits gezogen: Er legte den Vorsitz des Innenausschusses mit sofortiger Wirkung nieder. Mitglied des Landtags und der CDU-Fraktion will er hingegen bleiben.
Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht darüber entschieden, ob sie beim Landtag die Aufhebung der Immunität Madls beantragt, um anschließend ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen ihn einleiten zu können.
Wenige Kommunale in Sachsen-Anhalt sind korrupt
Insgesamt aber erfreut sich Sachsen-Anhalt einer eher niedrigen Zahl von Korruptionsfällen auf kommunaler Ebene. „Es wurde seitens der Staatsanwaltschaften im Land im Jahr 2008 in 29 Fällen ermittelt, wobei es sich um tatsächliche Korruptionsvorwürfe handelt“, sagt der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg, Oberstaatsanwalt Klaus Tewes. „In weiteren 20 Fällen wurden die Ermittlungen schnell wieder eingestellt, weil die meist anonym vorgetragenen Anschuldigungen sich als haltlos erwiesen haben.“ 29 Fälle, das mag viel erscheinen. „Aber diese Zahl relativiert sich, wenn man berücksichtigt, dass die Staatsanwaltschaften 2008 in insgesamt rund 143 000 Strafsachen ermittelt haben“, so Tewes.
Von Februar 2008 bis inklusive Januar 2009 kam es in insgesamt vier Fällen zu Verurteilungen der Beschuldigten. Davon waren vier Verurteilungen zu Geldstrafen und eine zu einer Haftstrafe von acht Monaten, für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Auch dieser Prozess sorgte für Aufsehen im Land, betraf er doch den früheren SPD-Agrarminister Helmut Rehhahn als Beschuldigten. Rehhahn, nun als Lobbyist für einen niederländischen Schweinemäster tätig, soll der ehrenamtlichen Bürgermeisterin von Mahlwinkel, Karin Osterland, 20 000 Euro geboten haben, damit sie im Gemeinderat für grünes Licht zugunsten einer geplanten Großmastanlage auf einem ehemaligen sowjetischen Militärflughafen unweit des Orts sorgt. Die Bürgermeisterin zeigte den mutmaßlichen Bestechungsversuch an. Das Urteil gegen Rehhahn ist noch nicht rechtskräftig, weil dieser gegen seine Verurteilung in bereits zwei Instanzen weitere Rechtsmittel eingelegt hat.
„Solch spektakuläre Fälle haben wir in Magdeburg bislang noch nicht gehabt“, sagt der Beigeordnete für Ordnung, Umwelt und Kommunale Verwaltung, Holger Platz. Ihm direkt unterstellt ist die Kontrollstelle für Korruptionsvorbeugung und Vergabewesen unter der Leitung von Kerstin Wagner. Die Kontrollstelle kann in Absprache mit Platz jederzeit Vergabevorgänge in den Ämtern und Eigenbetrieben der Stadt überprüfen. „Und das tun wir insbesondere natürlich bei freihändigen Vergaben“, sagt der Beigeordnete.
Kontrollstellen mit Sonderbefugnissen
Zudem wirkt die Kontrollstelle bei der Genehmigung von Nebentätigkeiten mit und organisiert regelmäßige Fortbildungen. Tatsächlich hat es in Magdeburg seit der Einrichtung der Kontrollstelle im Jahr 1996 erst zwei Korruptionsfälle gegeben, die zudem so geringfügig waren, dass es nicht einmal zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist. „Wir haben es in beiden Fällen bei dienstrechtlichen Konsequenzen belassen, die von Abmahnungen bis zur Auflösung des Dienstverhältnisses reichten“, so Platz.
In fast allen größeren Städten Sachsen-Anhalts gibt es derartige Kontrollstellen, die meist weit reichende Sonderbefugnisse ausüben. Die Stadt Halle wurde als erste ostdeutsche Kommune Mitglied der Antikorruptionsbewegung Transparency International. „Ich würde mir wünschen, dass auch kleinere Kommunen die Notwendigkeit solcher Kontrollstellen erkennen“, so Bernd Ritzmann, im Innenministerium zuständig für Korruptionsvorbeugung und -bekämpfung zuständig. „Allein das Vorhandensein solcher Stellen ist – weil Abschreckung – Prävention schlechthin.
Kontakt:
Bernd Ritzmann, Innenministerium T.: (0391) 567-5363