Wohnungsbaugesellschaften sparen Energie, obwohl es für sie nicht immer wirtschaftlich ist
Verantwortung kommt vor GewinnDabei leben sie in einem Sechsparteienhaus, Baujahr 1930: Von heutiger Energieeinsparverordnung war damals keine Rede. Weshalb den Mietern bis vor fünf Jahren je Quadratmeter Wohnfläche etwa 21 Liter Öl pro Heizperiode berechnet wurden.
Doch 2003 ließ die Wohnungsbaugesellschaft WBG ihr Objekt „Jean-Paul-Platz 4“ in ein Passivhaus verwandeln. Ihnen half der Nürnberger Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup: Der propagiert seit vielen Jahren „Faktor 10“, also die Idee, Gebäude so zu sanieren, dass es nachher nur noch ein Zehntel Heizenergie verbraucht wie vorher. Seit dem Umbau benötigen die Wohnungen jährlich nur noch etwa 2,7 Liter pro Quadratmeter.
Laut WBG-Geschäftsführer Peter H. Richter haben es „unsere Gesellschafter schon ganz gerne, dass wir energetisch und damit ökologisch etwas tun. Das ist doch ganz normal!“ meint er: Die WBG ist ein gemeinsames Unternehmen der Stadt Nürnberg und des N-ERGIE-Konzerns, der ebenfalls mehrheitlich der Kommune gehört (s.a. DEMO-Extra 10/08).
Die WBG kann nicht nur „Jean-Paul-Platz 4“ als Energiesparbeispiel präsentieren: In nur vier Jahren wurden 1 005 Wohneinheiten der 1920er Jahre auf „7-Liter-Standard“ getrimmt. 24 Wohnungen aus den 60ern sind für ein Modellprogramm der DENA (Deutsche Energieagentur) zu 2,5-Liter-Häusern geworden.
Auch ein Zwölfparteienhaus ist seit 2006 auf „Vier-Liter-Standard“. Der Anteil energetischer Maßnahmen lag hier bei rund einem Euro je m2 Wohnfläche. Dafür gab es eine Kostensenkung bei Heiz- und Warmwasserkosten von etwa 0,70 Euro/ Quadratmeter“, hat die WBG damals errechnet. Inzwischen sind die Heizölpreise fast aufs Doppelte gestiegen – es „rechnet“ sich also heute für die Bewohner/innen.
„Es rechnet sich für alle Seiten“ behauptet WBG-Chef Richter gar, wenn es um Photovoltaik geht: Die Gesellschaft hat schon Tausende Quadratmeter Dächer an Investoren vermietet, welche Solarstromanlagen darauf montieren. Die Firmen erhalten ihr Geld durch die Einspeisung von Ökostrom ins öffentliche Netz; die Vermieter haben 20 Jahre lang die Pachteinnahmen sicher; der Umwelt wird jede Menge CO2 erspart, weil Kohle- und Ölkraftwerke weniger Strom produzieren müssen.
Bei Solarthermie schaut die Sache anders aus: Wer mit Sonne (und ohne Gas oder Öl) Wärme erzeugt, darf heute nicht einfach die gesparte Energie zum Mietpreis hinzurechnen. „Wir setzen uns für eine Mietrechtsänderung ein, um die Umlage der Anlagenkosten zu erleichtern“, erklärt deshalb Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Der Herstellerverband ist sich da mit dem Bundesverband der deutschen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (GdW) ziemlich einig. Kein Wunder also, dass KWG-Mann Richter mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit bekennt: „Solarthermie spielt bei uns keine Rolle: Wir erzeugen die Wärme anders.“
Die Erlanger städtische GEWOBAU saniert oft ebenso energetisch beispielhaft. Doch auch sie hat nur zwei Solarthermieanlagen auf „Pilotprojekten“: Ein System erzeugt alleine Brauchwasser, ein anderes unterstützt die Heizung. Mehr Sonnenwärme auf alten GEWOBAU-Dächern wird’s wohl nicht geben: „Wir haben uns entschieden, die Dachflächen an einen Photovoltaik-Fonds zu vermieten: Da heißt es entweder – oder!“ Anders gesagt: für Solarthermie ist dann kein Platz mehr.
Was auch bedeutet: Selbst Contractoren, von denen die Erlanger mehr die Wärme zukaufen wollen, hätten keine Chance, mit Sonnenenergie zu heizen. Und das, obwohl Solarthermie für sie wirtschaftlich wäre: Die können nämlich alle Kosten der Energiebereitstellung auf den Heizwärmepreis umlegen.
Die Dach-Verpachtung könnte für die Wohnungsfirmen gar zum Problem werden: Im nächsten Jahr tritt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Bundes in Kraft. Dann müssen nach einer Sanierungsmaßnahme Erneuerbare Energien einen Teil der Heizwärme erzeugen: Doch wirtschaftliche Sonnenkollektoren gehen auf PV-bestückte Dächer nicht mehr drauf.
Heinz Wraneschitz
www.wbg-nuernberg.de
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