Bürgerbeteiligung
Von ihnen wird auch mehr gefordertSie haben es seit Jahrzehnten gefordert, jetzt bekommen sie es. Aber sie sind auch gefordert. Auf diese kurze Formel lässt sich die Struktur des neuen „Ortsgesetztes über Beiräte und Ortsämter“, kurz „Beirätegesetz“, bringen. An ihm strickt derzeit die Bremer Senatskanzlei und versucht damit, einem wesentlichen Teil der rot-grünen Koalitionsvereinbarung Leben einzuhauchen. „Die Neuregelung der Beiratsangelegenheiten ist mir eine Herzensangelegenheit“, sagte Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen bereits kurz nach seiner Wiederwahl.
Der Streit um die Rechte, Pflichten und Kompetenzen der Beiräte ist so alt wie das Bundesland Bremen – wenn auch Bremerhaven nicht davon betroffen ist, weil die Seestadt eine Magistratsverfassung hat. Nicht so jedoch die Stadtgemeinde Bremen: Die Hansestadt gab sich Beiräte, dessen Mitglieder die Belange der Menschen und Einrichtungen in den Stadtteilen gegenüber Politik und Behörden vertreten sollen.
Vom belächelten Verwaltungsorgan...
Was bei den Menschen den Ruf eines Stadtteilparlaments genießt, ist rechtlich nichts weiter ein Verwaltungsorgan, das wenig Befugnisse hat und von den meisten Behördenvertretern eher belächelt wird. Ein bisschen Straßennamen vergeben, Geld aus den sogenannten Globalmitteln vergeben, Anhörungsrecht bei der Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange – das war es bislang. Auch die Tatsache, dass die Beiräte seit 1989 direkt gewählt werden, hat an der Mini-Kompetenz der Stadtteilpolitiker nichts geändert.
Grundlegende Änderungen, die in der Verabschiedung des neuen Beirätegesetzes münden sollen, wurden noch zu Zeiten der zuletzt unseligen SPD-/CDU-Koalition angeschoben: Es hatte Streit zwischen dem damaligen Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) und dem neuen Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) über die Rechtmäßigkeit der Wahlen von zwei Ortsamtsleitern gegeben. Die Ortsämter sind die jeweils für einen der 22 Stadtteile zuständigen Behörden, denen die Beiräte zugeordnet sind.
...zum tauglichen Instrument der Bürgerbeteiligung
Vor diesem Hintergrund ist es eines der Ziele von Rot-Grün in Bremen, aus dem Beiratsunwesen ein wenigstens einigermaßen taugliches Instrument der Bürgerbeteiligung zu machen. Einer der ersten Schritt des Projekts: Die Zuständigkeit für die Beiräte wurde im Jahr 2007 vom Innensenator zur Senatskanzlei verlagert. Auch einen Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Beiratsangelegenheiten in der Stadtbürgerschaft gibt es jetzt.
Im Laufe der kommenden Monate soll das Gesetz abschließend in den kommunalen Gremien beraten werde. Wenn die Grundzüge dessen in seiner jetzigen Form erhalten bleiben, haben die Beiräte so weitgehende Rechte wie noch nie in ihrer über 60-jährigen Geschichte. So wird beispielsweise den Ausgliederungen von Aufgaben in Eigenbetriebe und privatwirtschaftlich organisierte Unternehmensformen wie bei der Wirtschaftsförderung Rechnung getragen. Ihnen wird ins Stammbuch geschrieben, dass sie Beiratsbeschlüsse künftig nicht mehr ignorieren dürfen – was bis heute immer noch vorkommt. Im Gegenteil: Behörden, Eigenbetriebe und Einrichtungen wie die Wirtschaftsförderung Bremen „sind zur Auskunft verpflichtet“, wie es in Paragraf 7 heißt.
Auskunftspflicht für Behörden
Als eher lästig dürften die Protagonisten in einigen Behörden die Tatsache empfinden, dass sie den Stadtteilpolitikern nicht nur Auskunft geben müssen, sondern sie in ihre Planungen und Entscheidungsprozesse mit einbeziehen müssen. Dazu gehören unter anderem der Umgang mit öffentlichen Gebäuden, die Errichtung oder „wesentliche Änderung“ von Aufgaben öffentlicher Einrichtungen und „Angelegenheiten der Schul- und Kindertagesstättenentwicklung im Stadtteil“. Auf diesen Prolitikfeldern waren die Auseinandersetzungen zwischen den Beiräten und beteiligten Behörden in den vergangenen Jahren zum Teil massiv eskaliert.
Größer geschrieben als bislang wird zudem die „Bürger- und Jugendbeteiligung“, so der Titel von Paragraf 6. Senatskanzlei und Stadtteilpolitiker sehen sie als eine der wichtigsten Aufgabe der Beiräte an. Vor allem Jugendliche könnten auf diese Weise an die Politik herangeführt werden, war im Vorfeld der 1. Lesung des Gesetzes in der Bremischen Stadtbürgerschaft zu hören. Elemente dessen sind die Einrichtung von Jugendbeiräten in den Stadtteilen und die Möglichkeit bereits mit 14 Jahren einen Bürgerantrag einzubringen.
mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten
Die bremischen Beiräte der Zukunft haben indes nicht nur mehr Rechte, sondern werden auch mehr gefordert. Im Rahmen jährlicher sogenannter Planungskonferenzen sollen die Stadtteilvertreter zusammen mit Behörden, Eigenbetrieben und anderen Einrichtungen ihr Programm festzurren. Dieses geschieht mindestens einmal im Jahr. Auch eigene Planungen seitens der Stadtteilvertretungen sind möglich, etwa bei Festlegung der Reihenfolge in der Bauleitplanung.
Langfristig dürfte in diesem neu in das Beirätegesetz aufgenommenen Paragrafen 8 mit dem Titel „Maßnahmen und Planungen“ einiges an Brisanz stecken. Das zumindest vermuten Kenner der Szene. „Da wird sich sicherlich die Spreu vom Weizen der Lokalpolitiker trennen“, ist ein Beiratssprecher überzeugt. Einer seiner Kollegen drückt es anders aus: „Damit bekommen wir mehr Qualität in unsere Beiräte.“