Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte gestern an, sie werde die Jobcenter gemäß der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe noch dieses Jahr organisatorisch trennen. Dabei sollen Kommunen und Arbeitsagenturen allerdings auf freiwilliger Basis weiter zusammen arbeiten können. So soll garantiert bleiben, dass Langzeitarbeitslose weiter nur eine Anlaufstelle haben.
Laut von der Leyen enthält der Referentenentwurf, der dieser Tage Ländern und Kommunen zugehe, zwei Änderungen: Antragsteller erhielten ab 2011 wieder zwei Bescheide. Der zum Arbeitslosengeld II komme von Arbeitsagentur, der zur Warmmite von der Kommune. Laut von der Leyen können Kooperationen die Bescheide in einem Brief schicken: "Das heißt: Vor dem Tresen ändert sich nichts, hinter dem Tresen muss die Aufgabenstellung wieder klar getrennt sein." Für Sanktionen sei die Agentur verantwortlich, für soziale Hilfen die Kommune, so die Ministerin weiter. Klagen und Widersprüche müssten nun an beide Seiten gehen, nicht mehr an das Jobcenter.
Von der Leyen will keine Änderung des Grundgesetzes
Hubertus Heil, für Arbeitsmarktpolitik zuständiger Fraktionsvize der SPD, forderte die Ministerin auf, mit der SPD zu kooperieren und eine Grundgesetzänderung anzustreben. Auch die SPD-regierten Bundesländer forderten eine solche Lösung, die im vergangenen Jahr auch von den Unionsländern präferiert, dann aber auf Druck der Kanzlerin von der Unionsfraktionsspitze boykottiert worden war.
Ursula von der Leyen schließt diesen Weg aus: Zwei Jahre sei erfolglos verhandelt worden. "Deswegen ist es jetzt höchste Zeit für eine pragmatische Lösung." Nun will die Arbeitsministerin den Gesetzentwurf Ende Februar ins Kabinett bringen, damit er noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden kann.