Die Bezüge seien derzeit für Kinder und für Erwachsene „offensichtlich unzureichend.“ Die gegenwärtigen Sätze seien aber „nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden“, so Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung.
Bedürfnisse und Soforthilfe
Die Achtung der Würde der Menschen hat laut Papier verfassungsrechtlich einen hohen Wert, deswegen gibt es einen „absolut wirkenden Anspruch“ auf „physische Existenz“ und zuzüglich auch ein “Mindestmaß an Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“. Wegen des Gerichtsurteils können die Hartz-IV-Empfänger ab sofort einen besonderen Bedarf geltend machen. Ob dies z.B. Theatertickets für Hartz-IV-Empfänger bedeutet, ist fraglich.
Auf jeden Fall steht fest, dass insbesondere bei Kindern die Neuberechnungen der Regelsätze sich näher an der Realität orientieren müssen, verlautete es aus Karlsruhe. Bereits 2009 hatte das Bundessozialgericht die Sätze für Kinder für willkürlich erklärt und hatte deswegen das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Mit dem heutigen Urteil haben drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen erfolgreich geklagt. Das Urteil hat auch Einfluss auf die 6,5 Millionen Bundesbürger, die von Hartz IV abhängig sind. Die erwachsenen Hartz-IV-Empfänger kriegen heute 359 Euro monatlich plus die Kosten der Unterkunft, die letztlich genannten werden mehrheitlich von den Kommunen bezahlt.
Ministerin war vorbereitet
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hatte schon vor der Rechtsprechung gesagt, dass sie vom Urteil erwarte, es würde für die Regierung „Leitplanken und mächtige Hausaufgaben“ im Nachhinein geben. Die drei kommunalen Spitzenverbände begrüßten, dass jetzt Rechtsklarheit herrsche, gleichzeitig forderten sie, dass die Regelsätze nicht drastisch angehoben werden.