Seit dem gestrigen Dienstag gelten in Berlin neue Vergaberichtlinien für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Damit kommt der Senat der Auflage der Bundesregierung nach, das Vergaberecht zu vereinfachen, um geplante Investitionen bis zum Ablauf des Programms Ende 2010 schnell realisieren zu könnenn.
Für Berlin bedeutet das zusätzliche 632 Millionen Euro – bei einem Eigenanteil von 158 Millionen Euro.Die vereinfachten Vergabeverfahren sollen aber nicht nur für daraus finanzierte Bauvorhaben gelten, sondern auch für Aufträge außerhalb des Konjunkturpakets wie z.B. das landesweite Schul- und Sportstättensanierungsprogramm.
Um Aufträge schneller zu vergeben, werden die Wertgrenzen für Vergaben und Ausschreibungen verschoben und so die Fristen verkürzt. Bei einer nicht notwendigen europaweiten Ausschreibung (mehr als fünf Millionen Euro Auftragsvolumen) verkürzen sich die Verfahren von mehr als 50 Tagen auf ca. 15. Für beschränkte Ausschreibungen wurde der Auftragswert von 100 000 auf eine Million Euro angehoben, bei freihändigen Vergaben wurde der Auftragswert von 5 000 auf 100 000 Euro angehoben. Die neuen Vergaberichtlinien gelten allerdings befristet nur bis zum 31. Dezember 2010.