Das Gesetz schafft die Grundlagen für die Arbeit des Integrationsbeauftragten, der künftigen Beauftragten auf Bezirksebene sowie des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen. Laut Klaus Wowereit will der Senat so "einen weiteren Beitrag zur besseren Integration leisten." Berlin brauche ein weltoffenes Klima, um sich behaupten zu können und das Gesetz liefere dazu den rechtlichen Rahmen.
So soll in Stellenausschreibungen des öffentlichen Deinstes künftig Bewerber mit ausländischen Wurzeln ausdrücklich erwünscht werden. Bei der Beurteilung soll auch die sog. interkutlruelle Kompetenz berücksichtigt werden werden, im Beamtengesetz sogar als Schlüsselqualifikation. Langfristig will der Senat einen Migrantenanteil im öffentlichen Dienst wie in der Bevölkerung erreichen: Derzeit liegt der Migrantenanteil bei 13,5 Prozent, im öffentlichen Dienst bei ein bis zwei Prozent.
Novelliert wird auch das Bestattungssgesetz, das muslimischen Angehörigen gestattet, ihre Toten ohne Sarg in Leichentüchern zu bestatten und aus "kirchlichen" nun "religiöse Feiertage" macht. Kritik übte die Opposition: Die CDU nannte das Gesetz "nicht umsetzbar",die FDP "Schaufenstergesetz", die Grünen kritisierten "schlechtes Gesetzeshandwerk". Die IHK witterte vor allem "Bürokratielastigkeit" und die kommunalen Arbeitgeber VKA sprachen von "Symbolcharakter." Neuköllns SPD-Bürgermeister Heinz Buschkowsky glaubt, das Gesetz "werde nicht schaden, aber auch nichts bewegen." Immerhin wird es künftig in allen zwölf Berliner Bezirken nicht nur einen Integrationsbeaufttragten, sondern auch solche Ausschüsse geben. SPD-Integrationssprecher Raed Saleh sieht in dem Gesetz "einen wichtigen Schritt, den andere Länder sicher auch bald gehen werden." Der Entwurf mit seiner engen Definition von Migranten greife aber zu kurz, weil er die hier geborene dritte Generation der Einwanderer ausschließe.