Von der Aue strebt eine Änderung der Gesetzgebung an und verkündet, dass wirksame Gesetzesverbesserungen noch in diesem Jahr von den Länderjustizministern erarbeitet werden sollen. Auch der Sprecher des Justizministeriums Baden-Württemberg, Stefan Wirz, sieht die Ungenauigkeit in den Regelungen.
In vielen Fällen sind es Form- und Verfahrensfehler der Behörden, die zur Entscheidung für die Empfänger führen. Nicht eindeutig geregelt sind auch die Anrechnung von Mini-Job-Einkommen. Aber in der Hauptsache ist die Erstattung von Mietkosten problematisch. Umstritten ist z.B. die nicht eindeutige Regelung, welche Miete als angemessen betrachtet wird und vom Jobcenter übernommen werden muss.
Dr. Jürgen Brand, Präsident des Landessozialgerichts in Nordrhein-Westfalen, fordert sogar grundlegende Änderungen, da er Ausbesserungen an einzelnen Stellen für nicht ausreichend hält. So liegen schon Empfehlungen einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe für eine Präzisierung der Hartz-IV-Gesetze bei den Justizministern der Länder vor, die als Grundlage für eine Beschlussempfehlung der Justizministerkonferenz im Herbst dienen sollen.
In der Zwischenzeit meldet die Bundesagentur für Arbeit, dass immer mehr Selbständige auf zusätzliche Leistungen durch Hartz-IV angewiesen sind. Die Zahl hat sich in den letzten zwei Jahren auf Grund der Wirtschaftskrise verdoppelt und der Trend setzt sich wohl fort.