Der rot-rote Berlin Senat hat am Montag in einem Gesetzentwurf festgelegt, dass Beschäftigte, die für das Land Berlin oder seine Unternehmen tätig sind, einen Mindestlohn von 7,50 Euro erhalten müssen. Profitieren würden davon vor allem Zeitarbeiter, Wachschützer in Behörden, Kliniken oder Universitäten und Beschäftigte von Wäschereien.
Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) betonte, dass Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine wichtige Rolle spielen sollten. So sieht es auch Rainer Ehrhardt von Gegenbauer Sicherheitsdiensten, Vorsitzender der Landesgruppe Berlin des Bundesverbandes der Wach- und Sicherheitsunternehmen: Die Wettbewerbsfähigkeit im Rennen um öffentliche Aufträge entscheide sich nun nicht mehr über den Lohn der Mitarbeiter, seriöse Unternehmen hätten nun endlich eine Chance. „Wir tragen den Beschluss zu 100 Prozent mit“, so Ehrhardt. Auch die Gewerkschaft Ver.di hält den Entwurf für einen „guten Ansatz“. Allerdings würden die Regelungen nicht ausreichend kontrolliert werden.
Der Gesetzentwurf muss nun noch vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden, was angesichts der rot-roten Mehrheit kein Problem darzustellen scheint. Rot-Rot hat den Zeitpunkt für diese Offensive mit Umsicht gewählt. Kurz vor der Bundestagswahl können die beiden Parteien so ihre Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn konkret untermauern.