Die entsprechenden Verträge sahen vor, dass die swb Veränderungen bei den Einkaufspreisen einseitig an die Kunden weitergeben darf. Auf diese Weise sei es möglich, dass der Versorger Preiserhöhungen sofort weitergibt, niedrigere Einkaufspreise dagegen erst verzögert, kritisierten die Karlsruher Richter. Die Kunden würden so unangemessen benachteiligt.
Geklagt hatten mehr als 50 Bremer Gaskunden, die einen Sondervertrag zur Vollversorgung von Haushaltskunden abgeschlossen hatten. Hierin sind sowohl Gaslieferungen zum Kochen als auch zum Heizen enthalten. Nach dem Urteil (AZ VIII ZR 320/07) müssen die klagenden Kunden nun mehrere Preiserhöhungen nicht bezahlen. Alle, die seit 2004 Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt haben, erhalten ihr Geld zurück.
BDEW: niedrigste Gaspreise seit 2006
„Ob auch diejenigen Anspruch haben, die bisher noch gar nichts unternommen haben, ist juristisch nicht abschließend geklärt“, sagt die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Bremen Irmgard Czarnecki. Die Verbraucherzentrale werde aber alle juristischen Mittel einsetzen, damit alle Gasverbraucher zu ihrem Recht und zu ihrem Geld kämen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wies hingegen darauf hin, dass angesichts der durch das Bremer Urteil angestoßenen Debatte die in den vergangenen Monaten vorgenommenen Preissenkungen der Versorger nicht aus dem Blick verloren werden dürften. „Im Durchschnitt sind die Gaspreise mittlerweile auf dem niedrigsten Stand seit dem zweiten Halbjahr 2006“, teilte der BDEW mit. Dies zeige, dass die Preisanpassung der Unternehmen in beiden Richtungen funktioniere.