Ein Urteil mit bundesweiter Signalwirkung – so zumindest Hessens FDP-Wirtschaftsminister Dieter Posch - erging heute im Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe: Er entschied, dass Hessens Kartellbehörden künftig niedrigere Wasserpreise anordnen können. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt a.M., das Ende 2008 geurteilt hatte, die Wasserpreise der mittelhessischen Energie- und Wassergesellschaft enwag für Haushaltskunden seien um 29 Prozent überhöht gewsesen. Die Kartellbehörde hatte die enwag zu einer entsprechenden Preissenkung bis Ende 2008 verpflichtet, die enwag hatte Berufung eingelegt und diese wurde nun gegen den kommunalen Versorger entschieden.
Während das hessische Wirtschaftsministerium von bundesweiter Signalwirkung für schärfere Kontrollen der sehr unterschiedlichen Wasserpreise sprach und Verbraucherverbände positiv reagierten, äußerte sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisch. Nun sei unklar, wie künftig juristisch "wasserdichte" Wasserpreise ermittelt werden sollten. Kriterien wie Wasserqualität und Versorgungssicherheit gerieten nun in den Hintergrund. Laut Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), macht das Urteil klar, "dass der bestehende Rechtsrahmen die wesentlichen Rahmenbedingungen der Wasserversorgung nicht ausreichend berücksichtigt." Reck verwies weiterhin auf ein Gutachten der Universität Leipzig, das Ende 2009 aufgezeigt habe, wie sich "externe Einflussfaktoren massiv auf den örtlichen Wasserpreis auswirken." Dies dürfe nicht unberücksichtigt bleiben, so Reck weiter, "sonst vergleichen wir Äpfel mit Birnen." Reck verwies abschließend darauf, dass 75 Prozent der Bürger laut einer TNS Emnid-Umfrage ihren Wasserpreis für angemessen erachten.