Am 15. Juli 2009 hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Gasbeziehern gestärkt. Das Gericht erklärte die Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen für ungültig, da sie seiner Ansicht nach dem Gasversorger zwar das Recht geben, Preiserhöhungen vorzunehmen, aber er nicht die Pflicht hat, Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben. Die Regelung gilt für alle Gasbezieher mit einem Sondervertrag, heißt, wer das Gas über einen längeren Zeitpunkt bezieht und dadurch einen Rabatt erwirken konnte. Die 17 Millionen Gasbezieher in der Bundesrepublik können jetzt ihren Vertrag überprüfen und gegen die aktuelle Jahresrechnung eventuell Widerspruch einlegen. Unklar ist, ob das auch bei schon gezahlten Rechnungen möglich ist, da der Gesetzgeber bei Zahlung die Zustimmung zur Erhöhung als erteilt ansieht. Die konkreten Fälle richten sich gegen die Berliner Gasag und die niedersächsische Kommunale Gasunion GmbH.
AZ: VIII ZR 225/07 und VIII ZR 56/08