Am 28. Mai beschloss der Bundestag mit 349 Ja-, 198 Gegenstimmen und drei Enthaltungen einen von der SPD initiiterten Antrag zur kontrollierten Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige. Die Regelung sieht vor, Schwerstabhängige in speziellen Einrichtunghen unter staatlicher Aufsicht und nach strengen Kriterien mit dem sog. Diamorphin zu versorgen. Dazu müssen die Betroffenen schon seit mindestens fünf Jahren opiatabhängig sein, mindestens zwei erfolglose Therapien durchlaufen haben und über 23 Jahre alt sein.
Grundlage der Entscheidung war eine in Bonn, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln und München zwischen 2002 und 2006 vorgenommene Studie, die zeigte, dass eine Therapie mit Diamorphin erfolgreicher ist als die bisher übliche Methadonabgabe und den Behandelten zu großen Teilen eine Rückkehr ins normale Leben und auch eine Abkehr von der Sucht ermöglichte. Mit dem Beschluss ist auch die Fortführung der Heroinabgabe in den sieben Modellstädten gesichert. Bundesweit geht man von 2000 bis 3000 Betroffenen aus, die unter das Gesetz fallen.
Während SPD und Opposition das Gesetz als Erfolg feierten, warf die CDU dem Bündnispartner Koalitionsbruch vor, da man nicht gemeinsam abgestimmt habe. Von Seiten der SPD wird darauf verwiesen, dass es sich um eine ethische Fraghe handle, der Fraktionszwang deswegen entfalle. Die CDU hatte immer wieder versucht, das Gestz zu verhindern, da sie die Studien für nicht ausreichend hielt und weitere Beweise forderte.
Warum nicht?
Warum nicht, wenn es hilft. Ein eigenes Gesetz mit Anwendung für 2000 bis 3000 Menschen in einem Land mit 80 Millionen ist allerdings bemerkenswert. online casino