Der erste Kartellsenat des OLG bestätigte gestern eine Verfügung der hessischen Landeskartellbehörde vom 9. Mai. Diese hatte vom Wasserversorger Enwag (Energie- und Wassergesellschaft) in Wetzlar verlangt, seine Preise rückwirkend zum Mai 2007 um 29,4 Prozent zu senken. Die Enwag hatte gegen die - aus ihrer Sicht - Einmischung in ihre Tarifhoheit geklagt und nun verloren.
Das Unternehmen habe nicht nachweisen können, „dass der Preisunterschied auf abweichenden Umständen beruht, die ihr nicht zurechenbar sind“, erklärten die Frankfurter Richter (Az.: 11 W 23/07). Experten sehen in dem Urteil eine Pilotentscheidung, die es einem Wirtschaftsministerium als Kartellbehörde zukünftig erlauben könnte, regionalen Versorgern die Wasserpreise vorzuschreiben.
Enwag legt Revision ein
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mahnte an, die im Energiebereich entwickelte Rechtsprechung nicht eins zu eins auf die Wasserversorgung zu übertragen. Dies werde den besonderen Versorgungsbedingungen im Wasserbereich, die durch sehr unterschiedliche natürliche Voraussetzungen in den einzelnen Gebieten geprägt seien, nicht gerecht.
So oder so werden die Wetzlarer zunächst weiter 2,52 Euro statt der vom Wirtschaftsministerium verordneten 1,66 Euro pro Kubikmeter Wasser zahlen müssen. Enwag-Geschäftsführer Wolfgang Schuch kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof einlegen zu wollen. Bis hier keine Entscheidung getroffen ist, bleiben die Preise rechtens. Gleichzeitig überlege die Enwag, die Sparte Wasser an die Kommunen zurückzugeben. Für die Verbraucher könnte dies weiterhin hohe Kosten zur Folge haben, denn die Gebühren der Kommune fallen nicht unter die Kontrolle der Landeskartellbehörde.
Unterdessen laufen in Hessen Verfahren der Kartellbehörde gegen sechs weitere Wasserversorger. Außer in Wetzlar hat die Behörde in zwei weiteren Fällen eine Preissenkung um jeweils 37 Prozent verfügt: gegen die Frankfurter Mainova sowie gegen die Städtischen Werke in Kassel. Auch sie klagen vor Gericht dagegen.