Ein Busunternehmen wollte von Frankfurt am Main nach Dortmund eine Buslinie starten und erhielt auch die Genehmigung vom Darmstädter Regierungspräsidium im Jahr 2005, weil die Busverbindung deutlich billiger ist als die Bahnfahrt. So kostete die Strecke 25 Euro mit Bus und die mit der Bahn schlappe 60 Euro, deswegen befand das Regierungspräsidium, dass es eine wesentliche Verbesserung sei und deswegen laut Personenbeförderungsgesetz die Genehmigung erteilt werden könnte. Aber dann legte die Bahn Beschwerde ein, weil sie die Strecke bereits fahre, und das schneller, komfortabler und umweltfreundlicher als ein Bus, meinte die Bahn. Fünf Jahre später hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt in einem Urteil verkündet, dass es schon als wesentlicher Grund anzuseghen ist, wenn der Preis deutlich günstiger ist. Aber im besagten Fall gewinnt die Bahn dennoch, weil das Regierungspräsidium der Bahn nicht die Möglichkeit gegeben hat, ihren Preis nach unten zu korrigieren. So ist jetzt eine Öffnung geschaffen worden, dass billigere Busverbindung erlaubt werden können, aber die Bahn hat die Option, ihren Preis nach unten zu korrigieren und die Buskonurenz aus dem Geschäft zu halten. Auf jeden Fall hat sie erfolgreich die Verbindung Frankfurt am Main nach Dortmund verhindert.
Das Personenbeförderungsgesetz stammt aus dem dreiziger Jahren und war ein Weg, um das öffentlich finanzierte Schienennetz zu schützen und obwohl die EU-Kommision jetzt Deutschland sowie zwölf andere EU-Länder verklagt, wegen mangelnder Öffnung der Eisenbahnmärkte, wie das "erste Eisenbahnpaket" von 2001 vorschreibt. Im Paket wird eine Trennung von Bahn und Schienennetz und die Öffung für Anbieter aus andere EU-Staten verlangt. Vor allem wird Deutschland vorgeworfen, dass es keinen unabhängigen Netzbetreiber gibt.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat zwar schon vereinbart, das Personenbeförderungsgesetz zu ändern, aber die Änderung ist in Bearbeitung im Bundesverkehrsministerium und lässt noch auf sich warten.