Nach Informationen der Dortmunder Stadtverwaltung bat Sierau seinen Parteifreund am Montag, die Amtsgeschäfte zum folgenden Tag zu übernehmen. Auslöser der Entscheidung sei ein Brief des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts gewesen, in dem es einem Kläger gegen die Wiederholung der OB-Wahl mitteilte, dass dessen Klage „keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte“. Sie sei voraussichtlich unzulässig, da der Bürger kein Mitglied in einem Entscheidungsgremium der Stadt Dortmund sei.
Wiederholungswahl am 9. Mai?
Aus Sicht Sieraus besteht mit dem Schreiben ausreichend Rechtssicherheit, die Abgabe seiner Amtsgeschäfte sei der nächste Schritt auf dem Weg zu der von ihm gewünschten Wiederholungswahl. Der Dortmunder Stadtrat hatte bereits am 10. Dezember 2009 beschlossen, die Wahlen zum Oberbürgermeister, zum Stadtrat und zu den Bezirksvertretungen wiederholen zu lassen. Sierau schlug als Termin den 9. Mai, den Tag der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, vor. Gegen die Neuwahl der Parlamente liegen allerdings Klagen zahlreicher SPD-Mitglieder vor, die aufschiebende Wirkung haben.
Bis zu einer Neuwahl ist Sierau wieder Beigeordneter für Planung, Städtebau und Infrastruktur. Dasselbe Amt hatte Sierau bereits vor seiner Wahl ausgeübt. Über den Ausgang der Kommunalwahlen vom 30. August 2009 gibt es seit Wochen Streit, weil der damalige Noch-OB Gerhard Langemeyer nur einen Tag nach dem Urnengang ein Finanzloch in Millionenhöhe bekannt gegeben und eine Haushaltssperre verhängt hatte. Gegen die Wahlen waren bis Dezember mehr als 350 Einsprüche eingereicht worden.