In einer persönlichen Erklärung stellte Duisburgs OB Adolf Sauerland gestern klar, dass er nicht zurücktreten könne, weil dies den Nachforschungen der Verantwortung für die Massenpanik bei der Loveparade vorgreife und die Gemeindeordnung NRW (GO) dies nicht vorsehe. Er stelle sich aber einem Abwahlantrag. Dieser muss laut GO von mindestens der Hälfte der Ratsmitglieder beantragt werden und dem Abwahlbeschluss müssen zwei Drittel in namentlicher Abstimmung zustimmen. Sauerlands Partei, die CDU, stellt im Rat 24 der 74 Mitglieder und könnte daher den Antrag stoppen. Während die CDU-Fraktion sich bisher nicht erklärt hat, forderte die Duisburger SPD Sauerland auf, sein Amt, unverzüglich niederzulegen, weil er jede moralische und politische Autorität verloren habe. Sträube er sich dagegen, halten die Sozialdemokraten "eine möglichst baldige Abwahl" für "unabdingbar." Derweil sammelt der Duisburger Werner Huiskens Unterschriften für einen Bürgerantrag zur Abwahl des OB. Um die Listen herum bildeten sich am Montag in der Duisburger Fußgängerzone Menschentrauben. Die lokale FDP will eine Sondersitzung des Rates beantragen, damit eine Abwahl vor der regulären nächsten Sitzung am 4. Okotber eingeleitet werden kann. FDP-Fraktionschef Wilhelm Bies zur Rheinischen Post: "Die Stadt braucht jetzt zügig eine neue Führung." Damit haben sich mit SPD, Linker und FDP drei Fraktionen für eine Abwahl ausgesprochen. Die CDU schweigt.
Sauerland forderte einen Untersuchungsausschuss des Landtags und eine städtische Untersuchungsgruppe soll klären, "inwieweit in der Stadtverwaltung Fehler gemacht wurden und ob Erkenntnisse vorliege, dass Dritte gegen Genehmigungsverfahren verstoßen haben." Dafür sprechen Medienberichte, wonach interne Unterlagen des Veranstalters mit massiven Warnungen dem städtischen Ordnungsamt vorgelegen hätten: "In der zur Verfügung stehenden Zeit können schlicht nicht so viele Personen nach Duisburg kommen, dass es zu absolut gefährlichen Zuständen kommt" (Laut FR vom 3. August).
Das Innenministerium NRW teilte mit, dass Sauerland bei einem freiwilligen Amtsverzicht die Ansprüche aus seiner zwanzigjährigen Tätigkeit als Berufschullehrer sowie die Bezüge aus der ersten Amtsperiode als OB blieben. Würde er abgewählt, erhielte er ein Vierteljahr lang volle Bezüge. Danach bekäme er fünf Jahre lang, maximal bis Ende seiner Amtszeit ein Ruhegehalt von rd. 71 Prozent seiner bisherigen B 10-Besoldung. Sauerland war vorgeworfen worden, er verweigere seinen Rücktritt mit Blick auf die Pensionsbezüge.