Das Bundesarbeitsministerium von Ursula von der Leyen (CDU) bestätigte am Samstag, dass eine Arbeitsgruppe von CDU/CSU, FDP und SPD in 13-stündigen Verhandlungen nachts einen Durchbruch bei der Neuregelung der Jobcenter erreicht habe. Details nannte das Ministerium nicht, Medien meldeten, man habe sich auf eine Grundgesetzänderung geeinigt, um den 346 von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) getragenen Jobcentern die Weiterarbeit zu erlauben. Für eine Verfassungsänderung benötigt die Koalition mindestens die Stimmen der SPD. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Mischverwaltung der Argen für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2010 verlangt.
Kompromiss bei Optionskommunen: Mehr als 69, maximal 110
Die Union setzte durch, dass auch bisherigen Argen eingeräumt wird zu optieren, d.h. die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in eigener kommunaler Regie zu übernehmen. Die SPD wiederum begrenzte die Zahl der bisher 69 Optionskommunen auf 110 Stück. Diese sollen sich "harten Zulassungskriterien" und einem "einheitlichen Kontrollregime" unterwerfen, das voraussichtlich die BA für den Bund ausüben würde. Für SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles ist es "ein klarer Erfolg der SPD, dass die Arbeitslosen auch weiterhin aus einer Hand betreut werden". Sie erinnerte daran, dass eine ähnliche Lösung bereits 2009 auf der Basis der Vorschläge des damaligen SPD-Arbeitsministers Olaf Scholz im Einvernehmen mit den SPD- und unionsgeführten Bundesländern greifbar nahe gewesen sei. Dies sei damals an der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert. Nahles hoffte, dass sich "heute alle ihrer Verantwortung für die Arbeitslosen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter und Optionskommunen bewusst sind". Endgültig entscheidet eine Spitzenrunde am kommenden Mittwoch.
Die Arbeitsgruppe einigte sich weiterhin darauf, die von der schwarz-gelben Koalition im Haushalt 2010 gesperrten 900 Millionen Euro für aktive Arbeitsmarktpolitik zu entsperren, und sprach sich dafür aus, die Mittel für arbeitsmarktpolitsche Maßnahmen zu verstetigen, anstatt sie zu kürzen.