Etliche Kommunen können in Kürze die Übereignung der Strom- und Gasnetze von den Energieversorgern einklagen. Das ist die Folge eines Urteils, das der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gefällt hat. Die kommunalen Energieversorger GGEW und Energieried aus Hessen hatten gegen das privaten Energieunternehmen HSE geklagt, weil dieser nach Auslaufem des Konzessionsvertrages die Strom- und Gasnetze nicht übereignen, sondern nur verpachten wollte.
Der Kartellsenat des BGH gab der Klage statt, in dem sich die Richter auf eine Klausel in den geltenden Konzessionsverträgen beriefen. Diese sieht bei Vertragsende eine Pflicht zur Rückübereignung der Anlagen vor. Zwar schreibt das 2005 erlassene Energiewirtschaftsgesetz nur eine „Überlassung“, aber keine Übereignung vor, doch laut BGH könnten die Kommunen dennoch eine Übereignung verlangen, denn es gebe keinen Grund warum nicht gelten soll, was zu Vertragsbeginn beschlossen worden war.
2 000 Konzessionsverträge laufen demnächst aus
Dieses Urteil ist von weitreichender Bedeutung für viele Kommunen, denn eine solche Klausel ist in beinahe allen Konzessionsverträgen zwischen Kommunen und Energieversorgern enthalten. Bundesweit gibt es allein 20 000 Konzessionsverträge zur Gasversorgung, von denen in den nächsten zwei Jahren an die 2 000 auslaufen werden, unter anderem auch die von Stuttgart und Hamburg. Von den Konzessionsverträgen zur Stromversorgung werden sogar prozentual noch mehr auslaufen. Das Urteil erleichtert vielen Kommunen den Rückkauf ihrer Netze.
Der Beschluss wird auch vom Bund der Energieverbraucher begrüßt. „Die Kommunen können jetzt stellvertretend für Bürger und Verbraucher bessere Konditionen aushandeln für die Vergabe neuer Konzessionsverträge“, so Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes. Durch diese Möglichkeit entstehe nicht nur mehr Wettbewerb, die Kommunen könnten mit dem Anspruch auf Rückübereignung auch ihren Einfluss auf die Energiewirtschaft sichern, wie zum Beispiel beim Ausbau regenerativer Energien.
Az.: EnZR 14/08 und 15/08