Junge Muslime, die sehr religiös sind, neigen stärker zu Gewalt als nichtreligiöse. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen im Auftrag des Bundesinnenministeriums. So gibt es unter "sehr religösen" Jugendlichen eine Gewalttäterquote von 23,5 Prozent, bei den "etwas religiösen" beträgt sie 19,6 Prozent, und immer nur bei den männlichen Jugendlichen.
45 000 Schüler zwischen 14 und 16 Jahren aus 61 Städten und Landkreisen, darunter 10 000 Migranten, wurden für die Untersuchung befragt. Dabei zeigte sich, dass die Gewaltquote bei Jugendlichen anderer Religionen geringer wird, je gläubiger sie sind. Bei christlichen Migranten z.B. aus Polen oder aus Staaten der ehemaligen Sowletunion betrug die Gewaltrate bei nichreligiösen 21,8 Prozent, bei sehr religiösen nur noch 12,4 Prozent.
Als eine Ursache für die Gewaltbereitschaft unter gläubigen muslimischen Jugendlichen wird der bundesdeutsche Umgang mit dem Islam gewertet. Oftmals findet der Religionsunterricht in irgendwelchen Hinterhofmoscheen statt, Lehrer sind dort oftmals Imame, die wenig bis gar nichts über die bundesdeutsche Wirklichkeit wissen und ein überkommenes patriarchalisches Weltbild tradieren bzw. weitergeben. Allerdings zeigte die Untersuchung auch, dass im Gegensatz zu ihren christlichen Pendants muslimische Jugendliche viel weniger Alkohol trinken und weniger Ladendiebstähle begehen.
Woher kommt die Gewalt von
Woher kommt die Gewalt von Muslimen?
Nach klassischem islamischen Recht sind „Blut“ (dam) und „Gut“ (mal) von Nichtmuslimen nicht geschützt. Ihr Blut darf sünd- und straflos vergossen werden, ihr Gut darf ihnen von Muslimen genommen werden.
Wenn sie den Muslimen demütig eine Kopfsteuer (dschizya) zahlen, können sich sich für ein Jahr Schutz (dhimma) erkaufen.
Nur Juden und Christen haben diese Möglichkeit. Atheisten, Polytheisten, Dualisten und andere, wie etwa Buddhisten, haben diese Möglichkeit nicht.
Die Normen sind nach feststehenden und stringenten Regeln (usul al-fiqh) aus der göttlichen Offenbarung (Koran und Sunna) abgeleitet und gelten als gottgegeben und unveränderlich.
Eine Unterscheidung zwischen Recht und Moral kennt der orthodoxe Islam nicht. Die oben genannten Gesetzesregeln sind folglich gleichzeitig auch moralische Richtlinien.