Das Bundeskabinett hat den Beschluss gefasst, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu novellieren. Gegen die Pläne regt sich Kritik in der SPD-Fraktion: „Im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden wenden wir uns scharf gegen die Einschränkung der bisherigen Überlassungspflicht für Abfälle aus Haushalten zugunsten der gewerblichen Sammlung privater Entsorgungsbetriebe. Es ist bemerkenswert, mit welcher Leichtigkeit sich der vorliegende Gesetzentwurf über die geltende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2009 hinwegsetzt“, bemängeln der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernd Scheelen, und der zuständige Berichterstatter, Gerd Bollmann, unisono.
Auch der Konflikt um die Wertstofftonnen schwelt weiter: Gerade vor dem Hintergrund der Preissteigerungen bei Seltenen Erden und anderen Rohstoffen verstärkt sich der Eifer der Entsorger, möglichst viel zu sammeln. Hierzu merken die beiden SPD-Abgeordneten an: „Daseinsvorsorge im Abfallbereich heißt auch, dass Erlöse, die durch die Vermarktung der Wertstofferfassung aus dem Abfall erzielt werden, den Bürgern wieder zugute kommen müssen und nicht der Gewinnmaximierung privater Unternehmen dienen.“
Eine kommunale Werststoffsammlung kann schließlich, wenn breit aufgestellt, zu stabilen Gebührensätzen beitragen. Aber die amtierende schwarz-gelbe Bundesregierung hat wohl andere Interessen: Privaten Entsorgern den bestmöglichen Zugang zu den lukrative Müll-Wertstoffen zu sichern.