Die Abschaffung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen hat die Funktionsfähigkeit der Kommunalpolitik in NRW erheblich beeinträchtigt. Laut einem Gutachten von Sozialwissenschaftlern der Ruhr-Universität Bochum für die SPD-Landtagsfraktion NRW erhöhte sich die Zahl der in Räten vertretenen Fraktionen durchschnittlich um das Doppelte auf acht. Laut der Befragung von Vertretern von 76 Kommunen mit mehr als 50 000 Einwohnern führte "die Fragmentierung der Räte zu einer geringeren Sitzungs- und Verwaltungseffizienz, ohne dass durch die eingezogenen Gruppierungen neue inhaltliche Impulse in Form von Ratsentscheidungen aufgetreten sind", so Prof. Jörg Bogumil. Begründet wurde die Abschaffung der Sperrklausel mit der Direktwahl des Hauptverwaltungsbeamten. Die Forscher ermittelten dagegen, dass der OB oder Bürgermeister angesichts vieler kleinerer Parteien ständig mit "fallweisen Mobbingkoalitionen" rechnen müsse. Als Gegenmittel schlagen sie eine 2,5-Prozent-Sperrklausel vor.
Gegen die Sperrklausel ist NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP). Der Landtag NRW hatte im Oktober 2007 das Kommunalwahlgesetz so geändert, dass Parteien erst in den Rat einzogen, wenn die Zahl ihrer Stimmen exakt 1,0 Sitze ergab. Diese Regelung hob das Landesverfassungsgericht Ende 2008 als Verstoss gegen die Chancen- und Wahlgleichheit auf (Az.: VerfGH 12/08). Der Nachweis, die Arbeitsfähigkeit der Räte werde ohne Sperrklausel beeinträchtigt, sei nicht erbracht, so die Richter damals. Die Studie weist nun genau dieses nach. Viele Politiker klagen über zu lange Sitzungen, so dauerte eine Ratssitzung mit 140 TOPs in Duisburg laut Ralf Jäger, Vize der SPD-Landtagsfraktion aus der Ruhrstadt, von 15.00 bis 0.20 Uhr. Auch Frithjof Kühn, CDU-Landrat im Rhein-Sieg-Kreis, klagte über die Verzögerung von Entscheidungen, die Bindung von Verwaltungskraft durch zahllose Anfragen u.a. Behinderungen effektiver Arbeit.