Das hessische Gericht bezweifelt die pauschalen Sätze, die der Gesetzgeber für bedürftige Arbeitslose und ihre Kinder festgesetzt hat. Sie sind nach Ansicht der Darmstädter Richter zu niedrig und verstoßen gegen die Menschenwürde.
Eltern sehen Bildungsbedarf ihres Kindes gefährdet
2006 hatte das Bundessozialgericht den Regelsatz für Erwachsene gebilligt, ein Urteil über die Summe für Kinder wird für Mitte November erwartet. Durch eine Familie aus Eschwege, die ihren Bedarf für zwei Erwachsene und eine Tochter genau beziffert hatte, wurde nach der Entscheidung des Landessozialgerichts nun auch dem Verfassungsgericht Anlass gegeben, die Beschwerde anzunehmen. Der Anwalt der klagenden Familie sieht vor allem den Bildungsbedarf des Kindes gefährdet - die Tochter der Familie könne sich kaum Schulmaterialien oder Klassenfahrten leisten, so der Anwalt.