Die Beschuldigten hatten in Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen gesessen und sich von diesen – teilweise inklusive ihrer Ehefrauen – zu Reisen nach Rom, Kassel und auf eine Bohrplattform nach Norwegen einladen lassen. Die Reisen hätten nicht wie behauptet zur Information gedient, sondern dazu, die Entscheidungsträger beim Abschluss von Lieferverträgen wohlwollend zu stimmen, so die Richter.
Klaus Blau, Beigeordneter der Stadt Gummersbach, muss 36 000 Euro Geldstrafe sowie 15 000 Euro Reisekosten zahlen. Er hatte dem Aufsichtsrat der früheren Gasgesellschaft Aggertel vorgesessen. Hermann Opitz, ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Wermelskirchen, soll wegen Vorteilsnahme 24 000 Euro Strafe sowie 11 660 Euro „Wertersatz“ zahlen. Der Geschäftsführer des Energieversorgers BEW, Wilhelm Heikamp, wurden wegen sechsfacher Beihilfe zur Vorteilsnahme zu einer Geldstrafe in Höhe von ebenfalls 24 000 Euro verurteilt. Auch hier kommt der Geldwert der Reisen, an denen er teilgenommen hat, in Höhe von 13 000 Euro hinzu. Ein weiterer Angeklagter wurde mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.
Die Angeklagten werfen dem Gericht Voreingenommenheit sowie Rechtsfehler vor und legten Rechtsmittel ein. Seit 2005 sind allein in Nordrhein-Westfalen insgesamt 1300 kommunale Mandatsträger wegen „Lustreisen“ angeklagt worden. Gegen Zahlung einer Geldbuße und der Reisekosten waren alle bisherigen Verfahren noch vor der Eröffnung einer ordentlichen Verhandlung eingestellt worden. Die vier Angeklagten von Gummersbach hatten sich darauf nicht einlassen wollen.