Die drei kommunalen Spitzenverbände, der Deutsche Städtetag (DSt), der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Deutsche Landkreistag (DLT), sind zufrieden damit, dass für die Jobcenter ein gangbarer Weg gefunden worden ist. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Dr. Stephan Articus ist klar in seiner Aussage: "Es ist der richtige Weg, dass jetzt sowohl die gemeinsamen Einrichtungen von Kommunen und Arbeitsagenturen abgesichert sind als auch das Optionsmodell ausgeweitet und gesichert worden ist." Das Bundesverfassungsgericht hatte 2007 in einem Urteil angeordnet, dass die Mischverwaltung in den Jobcentern bis Ende 2010 neu zu ordnen sei - dieses Neuordnung wird jetzt umgangen mit der Grundgesetzänderung. Damit setzte sich die SPD-Seite nach langem Widerstand vor allem aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion durch, die Jobcenter, die nunmehr 110 statt 69 Optionskreise und die betroffenen Hartz-IV-Empfänger haben endlich Planungssicherheit.