Das Kartellamt wolle die laufenden Verfahren einstellen, wenn die Versorger sich zu vorgezogenen Preissenkungen oder Entschädigungszahlungen an ihre rund drei Millionen Kunden verpflichten, schreibt die Zeitung in ihrer Freitagsausgabe. Betroffen sind unter anderem Töchter von E.ON und RWE, die Berliner Gasag, die Rheinenergie aus Köln sowie die Stadtwerke Düsseldorf. In den vergangenen drei Jahren haben die Gaspreise im Durchschnitt um 50 Prozent zugelegt. Kommt es tatsächlich zu dem Vergleich, so wäre das nicht das erste Mal. Schon mehrfach hat das Bundeskartellamt diesen Schritt gewählt.
Erst am Mittwoch hatten die Gasversorger einen gerichtlichen Sieg errungen. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschied, dass sie ihren Kunden auch im Falle einer Gebührenerhöhung nicht im Detail erklären müssen, wie sich ihr Gaspreis zusammensetzt. Die Versorger seien Wirtschaftsunternehmen, die ein verfassungsrechtlich geschütztes Interesse an der Geheimhaltung von konkret begründeten Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen hätten.
Die Karlsruher Richter klärten den Fall eines Kunden der Stadtwerke Dinslaken, die ihre Preise innerhalb eines Jahres drei Mal erhöht hatten. Dieser hatte die Zahlung des Aufschlags verweigert. Das Landgericht Dinslaken hatte ihm Recht gegen, der BGH hob das Urteil jetzt jedoch auf und verwies den Fall zurück. (Az.: VIII ZR 138/07)