Die Geräuschkulisse von Kindern in Kindertageseinrichtungen und auf Spielplätzen sind keine schädlichen Umwelteinwirkungen. Lärmschutzgrenzwerte dürfen nicht zur Beurteilung dieser Geräusche herangezogen werden. Mit dem Gesetzesentwurf werden ein Vorhaben aus dem Koalitionsentwurf und eine Forderung der Städte umgesetzt.
Familienfreundliche Lebensbedingungen
Der Deutsche Städtetag begrüßt den Entwurf. Petra Roth, Präsidentin des Städtetags und Oberbürgermeisterin von Frankfurt, erklärt: „Kinderlärm ist prinzipiell etwas anderes als der Lärm von Autos, Flugzeugen oder Baustellen. Der Gesetzesentwurf trägt dazu bei, familienfreundliche Lebensbedingungen in Städten zu stärken und in Einzelfällen juristische Auseinandersetzungen mit Anwohnern zu vermeiden.“
Mit dem Gesetzesentwurf werde auch eine Hürde beseitigt, um neue Standorte für Kindergärten zu finden, betont Roth. Der Deutsche Städtetag arbeite an einer Novelle der Baunutzungsverordnung mit, der künftig Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten ermöglichen soll. Die Neuerung soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.