Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist eine bewegliche Politikerin: Gerade noch hatte sie bei der Reorganisation der Jobcenter eine Grundgesetzänderung, die von Opposition, Bundesländern und Kommunalverbänden gefordert wurde, als unerreichbar abgelehnt. Ihr eigener Vorschlag, die Betreuung der über fünf Millionen arbeitssuchenden Langzeitarbeitslosen nach SGB II ("Grundsicherung", vulgo "Hartz IV)" über eine erneute Trennung der mit Hartz IV 2005 geschaffenen Jobcenter zu gewährleisten, wurde aber nun von der hessischen Landesregierung in einem Brandbrief strikt abgelehnt - Ministerpräsident Roland Koch und sein Vize Justizminister Uwe Hahn (FDP) schreiben von "fundamentalen Dissens" und "Stoppschild". Für beide führt die organisatorische Auftrennung der mühsam eingerichteten Mischbehörde, in der sich in sog. Arbeitsgemeinschaften Bedienstete der Bundesagentur für Arbeit (BA) um die Jobsuche und Mitarbeiter der Kommunen um Wohnen u.a. soziale Fragen kümmern, zu administrativem Chaos. Außerdem stärke die neuerliche Trennung die Rolle der zentralistischen BA gegenüber den Kommunen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte dem Gesetzgeber 2008 aufgetragen, die Mischverwaltung in den sog. Argen organisatorisch aufzuheben. Als Antwort hatte der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mit den Länderregierungen einen Kompromiss gefunden, der die Mischverwaltung durch eine Änderung des Grundgesetzes legalisierte. Dieser Vorschlag war aber 2009 an der ablehnenden Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert. Für Koch ist ohne eine solche Änderung "eine für die betroffenen Menschen befriedigende Verwaltungsvereinbarung nicht zu machen." Er fordert weiter, es müssten mehr als die bisher ausnahmsweise zugelassenen 69 sog. Optionskommunen die Langzeitarbeitslosen in Eigenregie betreuen dürfen. Einer maßvollen Erhöhung der Anzahl hatte sich auch die SPD zuletzt offen gezeigt. Der Position Kochs schloss sich auch die schleswig-holsteinische Landesregierung an. Für die FDP signalisierte ihr Arbeitsmarktsprecher Johannes Vogel, "wenn die Union jetzt umdenkt, sind wir dafür völlig offen."
Für Roland Koch ist Ursula von der Leyens Vorschlag eine Katastrophe
Der für Arbeitsmarktpolitik zuständige SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil forderte die Arbeitsministerin auf, "unverzüglich mit uns Verhandlungen aufzunehmen." Es gelte sicherzustellen, dass Langzeitarbeitslose weiterhin Unterstützung, Betreuung und Vermittlung aus einer Hand erhielten. Die Bundesministerin erklärte, sie sei für eine Grundgesetzänderung offen: "Sie muss aber in kürzester Zeit realisierbar sein." Ihr Vorschlag sei "der Spatz in der Hand", Kochs Forderung eher "die Taube auf dem Dach." Für Roland Koch gibt es dagegen im schlimmsten Fall - wenn es zu keiner Einigung kommt - 2011 einen Rückfall in die Zeit vor der Arbeitsmarktreform. Die von der Ministerin vorgelegte Regelung sei dagegen in jedem Fall eine Katastrophe. Dies bestätigte der "Süddeutschen Zeitung" auch Michael Kanert, Richter am Sozialgericht Berlin, wo demnächst die 100 000 Klage gegen einen Hartz IV-Bescheid erwartet wird: "Der Kompetenz-Wirrwarr würde mit der Reform nur noch schlimmer."