Der rheinland-pfälzische Ministerrat bewilligte am 15. September zwei Gesetzentwürfe für die geplante Kommunalreform. Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) betonte, dass es nach der letzten Kommunalreform, die nun 30 Jahre zurückliegt, wegen vieler sozialer und wirtschaftlicher Veränderungen wieder einer Reform bedarf. Die Entwürfe sollen nun im Mainzer Landtag beraten und beschlossen werden.
Das „Erste Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform“ soll das Fundament für eine bessere Zusammenarbeit der Gemeinden und für eine „Optimierung kommunaler Gebietsstrukturen“ bilden. So wurde festgelegt, dass verbandsfreie Gemeinden mindestens 10 000 und Verbandsgemeinden mindestens 12 000 Einwohner haben sollen. Auch wurde eine so genannte „Hochzeitsprämie“ beschlossen, die Gemeinden erhalten, die sich freiwillig zusammenschließen. Allerdings wird der Betrag jedes Jahr geringer, bis im Jahr 2014 keine Prämie mehr bezahlt wird und die Kommunen zu Fusionen gezwungen werden können.
Uneinigkeit über "64er-Liste"
Mit dem „Zweiten Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform“ soll die sogenannte 64er-Liste umgesetzt werden. Diese schildert Änderungen von amtlichen Abläufen und Zuständigkeiten, die zu einer „orts-, sach- und bürgernäheren Aufgabenausübung führen sollen“, so das Innenministerium. Die FDP-Opposition im Landtag teilte dagegen mit, dass Experten sich skeptisch zur 64er-Liste geäußert hätten. Die Kommunalreform ist von der Landesregierung ausführlich vorgestellt, mit den Bürgern auf Regionalforen diskutiert und viele von deren Vorschlägen sind übernommen worden.
Ausführliche Informationen zur Kommunalreform findet man unter www.kommunalundverwaltungsreform.rlp.de