Wie die FAZ berichtet, will Arbeitsminister Franz-Josef Jung (CDU) die rund 350 Arbeitsgemeinschaften, in denen Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit die Betreuung zurzeit gemeinsam übernehmen, wieder aufspalten. Die Arbeitsagentur soll dabei mehr Kompetenzen erhalten.
Beide könnten zwar künftig weiter kooperieren, doch „jede Form der Kooperation erfolgt nur freiwillig“, wie es in dem Papier heißt. Das Bundesarbeitsministerium wolle jedoch bald einen Mustervertrag vorlegen, in dem Kommunen und Arbeitsagentur ihre Zusammenarbeit besiegeln.
Optionskommunen bleiben erhalten
Für das Modell der getrennten Trägerschaft, die nun verbindlich werden soll, hatten sich schon zur Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 rund zwei Dutzend Kommunen entschieden. Dort arbeiten Sozialamt und Arbeitsagentur zwar als eigenständige Behörden, aber unter einem Dach zusammen.
Beibehalten werden soll die Zahl der 69 so genannten Optionskommunen. Diese Landkreise hatten sich vor vier Jahren dafür entschieden, Sozialhilfeempfänger allein zu betreuen. Die Maßnahme ist allerdings bis Ende kommenden Jahres befristet. Mit den Plänen Jungs soll ihr Fortbestand gesetzlich gesichert werden.
Erhöhung der Schonvermögen noch vor Weihnachten
Eine Reform der Hartz-IV-Regelungen aus der Zeit der rot-grünen Bundesregierung ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die „Mischverwaltung“ 2007 als unzulässig verworfen und den Gesetzgeber beauftragt hatte, eine Neuordnung bis 2010 vorzunehmen.
Bereits am Dienstag hatte der Arbeitsminister angekündigt, die Bundesregierung wolle noch vor Weihnachten die im Koalitionsvertrag vereinbarte gesetzliche Regelung zur Erhöhung der Schonvermögen von Hartz-IV-Empfängern beschließen und in den Bundestag einbringen. Geplant ist eine Anhebung von heute 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr. Leistungsbezieher sollen künftig auch besser vor staatlichem Zugriff auf ihre private Altersvorsorge geschützt werden.
Hartz IV Bundesvervassungsgericht
Also habe heute im Netz gelesen das die Regelsätze zum:01.07.2010 steigen weil die vorhandenen Regelsätze vom Bundesverfassungsgericht als nicht Akzetabell dargestelt wurden , und unsere Regierung noch vor einem Urtei des Bundesverfassungsgericht nach einem Angemessenen lösung sucht . Den unsere Regierung möchte sich der Sache Angeblich selber Annehmen , und lösen.